Gesetzesänderungen

Änderungen zum Juli

Cannabis-Anbau, Rentenerhöhung und Getränkedeckel

Cannabisclubs 

Ab dem 1. Juli darf die Droge laut Cannabis-Gesetz in speziellen Vereinen gemeinschaftlich angebaut und an Vereinsmitglieder abgegeben werden. Der Konsum in den Anbauvereinigungen, wie sie im Gesetz heißen, ist aber nicht erlaubt. Die Vereine dürfen maximal 500 Mitglieder haben und Cannabis in begrenzten Mengen (25 Gramm pro Tag und 50 Gramm im Monat) nur an diese Mitglieder abgeben und nicht verkaufen.

Wer in Sachsen-Anhalt einen Cannabis-Verein gründen will, der muss das beim Landesamt für Verbraucherschutz beantragen. Die Behörde ist zuständig für Genehmigung und Kontrolle. Am Bußgeldkatalog arbeitet Sachsen-Anhalt noch - in Abstimmung mit Sachsen, Thüringen und Brandenburg.

Kabelfernsehen nicht mehr über die Nebenkosten

Ab dem 1. Juli 2024 können Mietwohnungen nicht mehr automatisch Kabelfernsehen über die Nebenkosten abrechnen. Diese Änderung wurde bereits am 1. Dezember 2021 gesetzlich festgelegt. Nun endet die Übergangsfrist und Mieter müssen sich selbst um einen Fernsehvertrag kümmern. Sie haben die freie Wahl, Ob über Kabel, Antenne, Satellit oder Internet. Bisher wurde das Kabelfernsehen meist pauschal über die Nebenkosten abgerechnet. Damit ab dem 1. Juli 2024 nicht der Bildschirm schwarz bleibt, sollten rechtzeitig ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. 

Blackbox fürs Auto

Ab dem 7. Juli müssen in Deutschland neu zugelassene Pkw mit einem sogenannten Event Data Recorder ausgestattet sein. Wie die Blackbox bei Flugzeugen sollen Daten gespeichert werden, die im Falle eines Unfalls zur Aufklärung ausgelesen werden können.

Mehr Geld für Rentnerinnen und Rentner

Die mehr als 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland erhalten zum 1. Juli um 4,57 Prozent steigende Bezüge. Erstmals gehen die Renten in Ost und West in gleichem Ausmaß in die Höhe. Eine Rente von 1000 Euro steigt damit um 45,70 Euro.

Ab Juli sollen zudem rund drei Millionen Menschen einen kräftigen Zuschlag auf ihre Erwerbsminderungsrente bekommen: Bei einem Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Liegt der Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018, beträgt er 4,5 Prozent.

Deckel bei Getränken

Um den Müll in der Landschaft zu verringern, sind vom 3. Juli an lose Verschlusskappen bei bestimmten Getränken verboten. Das betrifft Einwegverpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen – etwa Saftkartons oder Einweg-PET-Flaschen – mit einem Volumen bis zu drei Litern.

Brustkrebs-Früherkennung

Die Altersobergrenze der kostenlosen Brustkrebsvorsorge für gesetzlich Versicherte wird von 69 auf 75 Jahre angehoben. Umgesetzt werden soll die Neuregelung zum 1. Juli.

Mautpflicht für kleinere Transporter

Zum 1. Juli gilt die Mautpflicht auch für kleinere Transporter mit mehr als 3,5 Tonnen. Bisher greift sie ab 7,5 Tonnen.

Ausgenommen von der Mauterweiterung sind Handwerker. Zum Ärger aller Lieferanten oder der Garten- und Landschaftsbauer. Sie fordern auch für sich eine Maut-Befreiung, weil sie handwerksähnliche Leistungen erbringen - wenn sie z.B. ein Dach begrünen oder eine Terrasse bauen. Das stehe in einem Rechtsgutachten. Und auch Bundesverkehrsminister Volker Wissing sei dieser Meinung - nur seine Staatssekretäre nicht.   

Luxus-Kaufhaus in Berlin schließt

Das französische Luxus-Kaufhaus Galeries Lafayette wird seinen Standort in Berlin am 31. Juli für Kundinnen und Kunden schließen. Es ist die einzige Filiale in Deutschland.

Bundestagsdiäten steigen

Für die 734 Abgeordneten im Bundestag gibt es mehr Geld: Zum 1. Juli steigt die steuerfreie Aufwandsentschädigung um 6 Prozent. Die Abgeordnetenentschädigung steigt dann um 635,50 auf 11.227,20 Euro im Monat.

 

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