Das Oberverwaltungsgericht (OVG)in Magdeburg hat die Schließung von Gaststätten im Rahmen des befristeten Teil-Lockdowns erneut bestätigt. Das Gericht habe bereits am Dienstag zwei Eilanträge von Betreibern einer Bar, einer Shisha-Bar und verschiedener Gaststätten in Sachsen-Anhalt abgelehnt, teilte das OVGDonnerstag mit.
Der Dritte Senat sah die Schließungen der Gastronomie für den Publikumsverkehr demnach als «geeignet und erforderlich» an, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Die Folgen für Betreiber und Angestellte würden außerdem durch die angekündigten Hilfen gemildert, die Betroffene für den erzwungenen Ausstand im November bekommen sollen.
Schon vorige Woche hatte das Gericht mehrere Maßnahmen des Teil-Lockdowns als legitim befunden. Dabei hatte sich das Gericht neben der Schließung der Gaststätten auch mit dem Verbot touristischer Beherbergungen und Veranstaltungen sowie der Schließung von Sportstätten und Schwimmbädern befasst.