Das sachsen-anhaltische Oberverwaltungsgericht hat einen weiteren Antrag gegen den staatlich angeordneten Teil-Lockdown abgelehnt. In diesem Fall hatte sich eine Betreiberin zweier Spielhallen in Halle im Eilverfahren gegen die Schließung ihrer Branche gewandt. Die verhängten Maßnahmen seien geeignet und erforderlich, um das legitime Ziel der Vermeidung neuer Infektionsketten und damit den Schutz von Leben und Gesundheit zu erreichen, begründete der 3. Senat seine Entscheidung.
Die Regelung sei angesichts des großen Spielraums der Landesregierung bei derzeitiger Betrachtung auch verhältnismäßig. Auch eine ungleiche Behandlung mit anderen Branchen wie Einzelhandel und Friseuren ließen die Richter nicht gelten. Die unterschiedliche Behandlung sei von sachlichen Gründen getragen und damit gerechtfertigt, hieß es. Zusätzlich werde der Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung dadurch gemindert, dass der Staat neue Corona-Hilfen für jene Branchen geschaffen habe, die vom Teil-Lockdown betroffen seien.
Mit einer sehr ähnlichen Begründung hatte der 3. Senat vor einer Woche bereits mehrere Eindämmungs-Maßnahmen bestätigt, darunter das Verbot touristischer Beherbergungen und Veranstaltungen sowie die Schließung von Sportstätten. Der Eilantrag einer großen Hotelkette wurde abgewiesen. Beim Oberverwaltungsgericht sind mehrere weitere Verfahren gegen die Corona-Regeln anhängig.
Die schwarz-rot-grüne Landesregierung hatte nach Abstimmung mit den Länderkollegen und der Bundesregierung für den gesamten November das Herunterfahren des öffentlichen Lebens angeordnet. Das Gastgewerbe, der Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieb müssen größtenteils ruhen. Es gelten strenge Kontaktbeschränkungen. Damit soll die zuletzt dynamisch gestiegene Zahl an Neuinfektionen gesenkt werden. Im Gegenzug sollen betroffene Branchen bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes aus dem Vorjahresmonat als Entschädigung bekommen. Details werden zwischen Bund und Ländern noch verhandelt.