Anklage gegen junge IS-Rückkehrerin aus Sachsen-Anhalt

Mit 15 schloss sie sich dem IS an

Gegen die junge IS-Rückkehrerin ausSachsen-Anhaltist Anklage erhoben worden.

Die Frau sei hinreichend verdächtig, Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" gewesen zu sein, teilte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe am Mittwoch mit.

Zudem werden der heute 21-Jährigen aus Sangerhausen Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verstöße gegen das Kriegswaffenkontroll- sowie das Waffengesetz vorgeworfen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg bestätigte der Deutschen Presse-Agentur den Eingang der Anklageschrift. Zuvor hatte die "Mitteldeutsche Zeitung" (Mittwoch) darüber berichtet.

Die Anklage werde zunächst vom Senat geprüft, sagte ein Sprecher des OLG in Naumburg. Auf der Grundlage werde die Entscheidung getroffen, ob sie zur Hauptverhandlung zugelassen werde oder nicht. Zum zeitlichen Ablauf machte der Sprecher keine Angaben.

Im März 2015 war die damals 15-Jährige nach Syrien gereist, um sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) anzuschließen. Dort war sie Drittfrau eines IS-Geheimdienstlers geworden und hatte zwei Kinder bekommen. Ende des Jahres 2015 übernahm sie laut Bundesanwaltschaft für den IS-Geheimdienst die Aufgabe, Frauen von IS-Kämpfern auszuforschen. Für ihre Tätigkeiten erhielt sie demnach monatlich einen Geldbetrag. Mit ihrem Mann soll sie zeitweise eine jesidische Frau als Sklavin gehalten und diese weiterverkauft haben.

Zusammen mit ihrem Ehemann und den zwei gemeinsamen Kindern flüchtete sie den Angaben zufolge im Sommer 2017 aus der nordsyrischen Stadt Rakka. Seit Anfang Januar 2019 lebte sie zusammen mit den Kindern bis zu ihrer Ausreise in einem Flüchtlingslager. Die junge Frau war am 20. Dezember 2020 am Frankfurter Flughafen direkt bei der Einreise festgenommen worden. Nach gut einem Monat war sie unter Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Die Ermittlungen liefen den Angaben zufolge weiter.

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