Ein Rechtsextremist ist wegen gefährlicher Körperverletzung im Jahr 2017 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Am Amtsgericht in Halle wurde er am Mittwoch zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Strafe wurde den Angaben zufolge auf einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt. Zudem muss er 1000 Euro binnen eines Jahres an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Ein Mitangeklagter wurde freigesprochen. Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass er sich an der Körperverletzung beteiligt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Laut Gericht waren die beiden Angeklagten 2017 mit zwei Zivilpolizisten aneinandergeraten, die sie für Linke gehalten haben sollen. Der nun Verurteilte habe in diesem Zusammenhang Reizgas auf einen Polizisten gesprüht, wie das Gericht befand. In der Verhandlung konnte jedoch nicht eindeutig geklärt werden, ob ihm ersichtlich war, dass es sich um einen Polizisten handelte. Die beiden Angeklagten waren den Angaben zufolge mit einem Schild, einem Helm und einem Schlagstock, sowie einer Sturmhaube und einem Baseballschläger bewaffnet gewesen.
Der am Mittwoch Verurteilte wird im Verfassungsschutzbericht Sachsen-Anhalt im Bereich Rechtsextremismus als ein führender Protagonist der «Kontrakultur Halle» genannt. Die Sicherheitsbehörden rechnen diese der rechtsextremen Identitären Bewegung zu.
Die Identitäre Bewegung darf vom Verfassungsschutz des Bundes laut einer Gerichtsentscheidung von Dienstag als «gesichert rechtsextrem» eingestuft werden.