In Sachsen-Anhalt dürfen auch Amateurfußball-Vereine kontaktfrei trainieren. Das hat der Landes-Fußballverband nun mitgeteilt. Das heißt, Training mit Abstand- auch hier gilt der Mindestabstand von anderthalb Metern zu anderen Personen. Außerdem müssen alle genutzten Sportgeräten desinfiziert werden-und bevor es los geht muss der Betreiber die Sportanlagen freigeben.
Im Kinder und Jugendbereich dürfen wie bei anderen Sportarten auch bis zu 20 Menschen trainieren. Bei Erwachsenen sind 5 Personen erlaubt. Die Übungsleiter immer miteingeschlossen.
Am Montag, 08.03.2021, informierte der Fußballverband Sachsen-Anhalt e.V. (FSA) seine Vereine und Funktionäre darüber, dass laut Zehnter Eindämmungsverordnung der Landesregierung von Sachsen-Anhalt ein Training im Amateurfußball nicht möglich sei.
Grundlage hierfür war, dass in der Verordnung im § 8 Punkt 4 und 5 die Rede von „kontaktfreiem Sport“ ist. Fußball wird laut Landesregierung als Kontaktsport angesehen und war daher von den Lockerungen zunächst unberührt.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unserer gestrigen Meldung um eine aktuelle Weitergabe der direkten Informationen aus der Landesregierung handelte.
Es steht außer Frage, dass die Faktenlage für den Amateurfußball unzufriedenstellend war. Aus diesem Grund hat sich der FSA bereits seit gestern um eine Klärung und Präzisierung der Verordnung bemüht. Neben der nochmaligen Kontaktaufnahme mit der Landesregierung und den Landtagsabgeordneten, bestand ein intensiver Austausch mit dem Landessportbund. Dabei stand das Ziel im Mittelpunkt, möglichst noch heute offiziell in den Trainingsbetrieb zurückkehren zu können.
Nach etlichen Gesprächen kann nun mitgeteilt werden, dass auch im Fußballsport „kontaktfrei“ trainiert werden kann. Eine Konkretisierung der Landesverordnung wird noch erwartet.
Ausschlaggebend ist die Darstellung, dass Fußball an sich zwar eine Kontaktsportart ist, jedoch auch bei einer Kontaktsportart ein „kontaktfreies“ Training möglich ist. Hier sind also nun die Trainer und Übungsleiter herausgefordert, entsprechende Inhalte umzusetzen.
Für die Aufnahme des Trainingsbetriebes ist aber unbedingt zu beachten:
Wichtig: Die Nutzung der Sportanlagen erfordert immer die Freigabe durch den Betreiber! Dieser hat die Empfehlungen der jeweiligen Sportverbände zur Nutzungsvoraussetzung zu erklären und zu dokumentieren sowie entsprechend der Größe und Beschaffenheit der Sportanlage eine Höchstbelegung der Sportstätte festzulegen.
Somit dürfen auch Fußballvereine auf Amateurebene mit Kindern und Jugendlichen (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) in Gruppen mit bis zu 20 Personen trainieren. Dabei sind die Übungsleiter*innen eingeschlossen.
Darüber hinaus dürfen Erwachsene in Kleingruppen mit bis zu fünf Personen inklusive Übungsleiter*in trainieren.