Am Freitag im Landtag

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat sich am Freitag für einen Modellversuch zum Begleiteten Fahren mit 16 ausgesprochen. Im entsprechenden Antrag wird die Landesregierung gebeten, sich für einen Modellversuch gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur einzusetzen und die gemeinsamen Bemühungen der Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Rheinland-Pfalz zu unterstützen. Gleichzeitig soll die Landesregierung über die Landesvertretung in Brüssel für eine Zustimmung des Europäischen Parlaments zu einer Anpassung der Führerscheinrichtlinie werben. Ein gleichzeitiger Erwerb eines Mopedführerscheins ist damit allerdings nicht verbunden.

Dazu äußert sich Hardy Peter Güssau, Mitglied der Arbeitsgruppe Landesentwicklung und Verkehr der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt: „Mit dieser Initiative verfolgen wir drei Ziele: mehr Verkehrssicherheit, weniger Unfälle, mehr Kompetenzen im Straßenverkehr für Fahranfänger. Die dauerhafte bundesweite Einführung des Begleiteten Fahrens ab 17 zum 1. Januar 2011 hat zu einer spürbaren Verbesserung der Verkehrssicherheit insbesondere in der Altersgruppe der 18- bis 25-Jährigen geführt. So hat sich das Unfallrisiko von Fahranfängern bundesweit um rund 20 Prozent verringert. Wir sind überzeugt, dass diesbezüglich noch mehr möglich ist.“

Frank Scheurell, verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, ergänzt: „Wenn ein 16-jähriger Azubi bereits einen tonnenschweren Traktor von A nach B fahren darf, können wir ihm wohl auch das Autofahren zutrauen. Wenn das zu mehr Verkehrssicherheit beiträgt, sollte zumindest darüber nachgedacht werden.“

Der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Falko Grube sagte:„Das begleitete Fahren mit 17 hat sich zu einer Erfolgsstory entwickelt. Es hat sich gezeigt, dass diese Option für Fahranfängerinnen und Fahranfänger deutlich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beiträgt. Jede Fahrt, die junge Menschen mit Unterstützung erfahrener Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer zurücklegen, ist ein Plus in Punkto Erfahrung und Verkehrssicherheit. Das nützt den jungen Fahrerinnen und Fahrern genauso wie der Allgemeinheit.

Schaut man zurück, so können wir in den zurückliegenden Jahren auf eine positive Bilanz verweisen. Lag die Anzahl der Unfälle der 18- bis 25-Jährigen im Jahr 2005 noch bei über 25.000, so lag diese Zahl im Jahr 2016 bei 10.000. Die Anzahl der im Verkehr getöteten Jugendlichen hat sich von 56 auf 5 dezimiert und kommt dem Ziel ,Vision Zero‘ schon ziemlich nah.

Die Verlängerung der Phase des begleiteten Fahrens durch ein Vorziehen des Anfangsalters auf 16 Jahre wird dazu beitragen, die Verkehrssicherheit weiter zu erhöhen.“

Hintergrund: Bislang gibt es das begleitete Fahren mit 17. Jugendliche können ihren Führerschein bereits in diesem Alter machen. Wenn sie hinter dem Steuer sitzen, müssen sie bis zu ihrem 18. Geburtstag von ihren Eltern oder anderen Erwachsenen begleitet werden.Für eine Ausweitung auf das Begleitete Fahren mit 16 ist eine Änderung der EU-Gesetzgebung zwingend erforderlich. Derzeit ist europaweit das Mindestalter auf 17 Jahre festgelegt und in der Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG geregelt. Demnach ist ein gemeinsames Vorgehen auf europäischer, Landes- und Bundesebene notwendig.

Landtag beschließt Kinderförderungsgesetz

Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) hat die Neuregelung der Kinderbetreuung im Landtag gegen Kritik verteidigt. Das neue Regelwerk bringe Entlastungen für Eltern und Erzieher, sagte die SPD-Politikerin bei der Verabschiedung des neuen Kinderförderungsgesetzes (Kifög) am Freitag. Es bleibe beim Ganztagsanspruch für alle Kinder. «Wer dennoch versucht, Verunsicherung zu schüren, dem kann ich nur sagen: Die Probleme, die Sie herbeireden wollen, wird es nicht geben», sagte Grimm-Benne. Das Gesetz sei alltagstauglich.

Vorgesehen ist, dass Eltern mehrererKinder ab Januar 2019 nur noch für das älteste Kind Kita-Beiträge zahlen müssen. Vorgesehen ist eine garantierte Betreuungszeit von acht Stunden am Tag. Berufstätige Eltern sollen unbürokratisch den bisherigen Zehn-Stunden-Anspruch bekommen. «Es wird kein Bürokratie-Monster geschaffen», sagte Grimm-Benne.

Das Gesetz schaffe zudem Verbesserungen für Erzieher. Die Berücksichtigung von zehn Ausfalltagen pro Fachkraft bei der Personalplanung bedeute rechnerisch 500 zusätzliche Erzieher. Dieser Teil der Neuregelung gilt ab August 2019. Die schwarz-rot-grüne Koalition hatte lange um ein gemeinsames Vorgehen gerungen.

Kritisch sieht die FDP Sachsen-Anhalt die Novelle des Gesetzes zur Kinderförderung.

„Für eine bessere frühkindliche Bildung und mehr Chancengerechtigkeit ist die Gesetzesnovellierung kein großer Wurf, sondern ein Kompromiss auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner“, so Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt.

„Gerade vor dem Hintergrund noch immer viel zu hoher Schulabbrecherquoten und der zusätzlichen Herausforderung durch die gestiegene Zahl von Kindern mit Migrationshintergrund wäre es wichtig gewesen, den Fokus der Novelle klar auf die Verbesserung der frühkindlichen Bildung zu legen. Stattdessen geht es um Kostendämpfung.

Das dabei jetzt den Eltern, die über ihre Steuern ohnehin das gesamte System finanzieren, noch zusätzliche Nachweispflichten auferlegt werden, wenn sie ihre Kinder mehr als acht Stunden betreuen lassen wollen, ist besonders ärgerlich. Elternpaare, bei denen beide voll berufstätig sind, werden damit zur Ausnahme erklärt. Sie müssen ihren besonderen Bedarf so darlegen, dass er im Zweifel einer Überprüfung durch Stadt oder Landkreis zugänglich ist. Das Ziel des Gesetzes, nämlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wird hier klar verfehlt“, sagt Hüskens abschließend.

Hitzige Debatte um UN-Migrationspakt

SPD, Grüne und Linke haben im Landtag den Migrationspakt der Vereinten Nationen verteidigt. «In dem Pakt geht es um ganz wichtige Aufgaben, denen wir uns gemeinsam stellen müssen», sagte der SPD-Innenpolitiker Rüdiger Erben am Freitag im Magdeburger Landtag. Es gehe darum, Migration besser zu regulieren.

AfD und CDU kritisierten dagegen die geplante UN-Resolution. Die CDU sieht vor einer Unterzeichnung Deutschlands weiteren Diskussionsbedarf. Die AfD lehnt den Migrationspakt generell ab. Ex-Landes- und Fraktionschef André Poggenburg sprach von einem «Volksauflösungspakt», der jedem Fluchtwilligen das Recht auf Teilhabe am deutschen Sozialstaat einräume.

In einer lebhaften Debatte erntete die AfD für ihre Aussagen viel Widerspruch. Der UN-Migrationspakt hebe eben nicht die Souveränität einzelner Staaten auf und verpflichte nicht zu unbegrenzter Aufnahme von Migranten, sagte Linken-Innenexpertin Henriette Quade.

Innenminister und CDU-Landeschef Holger Stahlknecht sagte am Rand der Landtagssitzung, die Verhandlungen zum UN-Migrationspakt seien von der Bundesregierung nicht transparent genug verhandelt worden. Es sei wichtig, sich über die Ordnung von Migration Gedanken zu machen. «Migration ist die Herausforderung des 21. Jahrhunderts.» Es gebe aber auch noch offene Fragen bei dem Pakt. Menschen, die solche Zweifel äußerten, dürften nicht als rechtsextrem abgestempelt werden.

Die CDU hatte am vergangenen Wochenende bei ihrem Parteitag gegen die Annahme des Migrationspaktes gestimmt. Der nun von der AfD im Landtag eingebrachte Antrag wurde in die Ausschüsse verwiesen - ein übliches Vorgehen, wenn zwischen den Koalitionspartnern CDU, SPD und Grünen keine Einigkeit besteht.

Willingmann: Lösung für Grube Teutschenthal

Wirtschaftsminister Armin Willingmann hat im Landtag eine zügige Lösung für Geruchsbelästigungen aus der Grube Teutschenthal angekündigt. «Die Geruchsbelästigung ist völlig inakzeptabel und muss beseitigt werden», sagte der SPD-Politiker am Freitag. Eine Lösung müsse schnell kommen, aber auch rechtssicher sein. Populistische Schnellschüsse würden auch den Betroffenen vor Ort nicht helfen, sagte Willingmann.

In der Grube Teutschenthal im Saalekreis werden seit Jahren Industrieabfälle eingelagert. Seit einigen Monaten klagen Anwohner über einen heftigen Gestank aus der Grube. Die Menschen berichteten von gesundheitlichen Beschwerden wie Kopfschmerzen und Atemnot.

Solche Beeinträchtigungen für die Bevölkerung seien nicht hinnehmbar, betonte Willingmann. Es liefen bereits intensive Untersuchungen, um die Ursache des Gestanks zu finden. Als kurzfristige Maßnahme sei zudem in dieser Woche eine technische Anlage in Testbetrieb gegangen, die die Gerüche neutralisieren soll.

Die Linke forderte einen sofortigen Einlagerungsstopp für weitere Abfälle. «Wenn Gefahr im Verzug ist, muss gehandelt werden», sagte Linken-Umweltpolitiker Hendrik Lange. Bisher habe die Landesregierung nicht genug getan. Das sei für die Menschen in der Region völlig unverständlich.

Willingmann betonte, das weitere Vorgehen müsse rechtssicher sein. «Sonst ist niemandem geholfen», sagte der SPD-Politiker. Ob ein Einlagerungsstopp möglich sei, müsse rechtlich geprüft werden. Entscheidend sei herauszufinden, welche Teile der eingelagerten Abfälle die Gerüche verursachten. Ein Einlagerungsstopp werde den Gestank nicht sofort beenden, weil Abfälle noch monatelang ausgasten.

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