Altmarkkreis Salzwedel lockert Testpflicht

Im Altmarkkreis Salzwedel wird die Testpflicht heute wieder gelockert. Die Inzidenz blieb zuvor 10 Tage lang unter dem Wert von 35. Somit ist etwa für den Besuch von Kinos, Indoor-Spielplätzen oder Tanzschulen kein negativer Test mehr nötig. Die verschärfte Testpflicht gilt weiterhin im Nachbarkreis Stendal. Hier liegt die Inzidenz heute am fünften Tag unter 35.

In folgenden Bereichen entfällt die Testpflicht:

  • außerschulische Bildungsangebote und Angebote von öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen sowie vergleichbarer Einrichtungen nach §5 Abs.1 Satz1,
  • soziokulturelle Zentren, Bürgerhäuser, Seniorenbegegnungsstätten und -treffpunkte und Angebote
    der Mehrgenerationenhäuser
  • Kultureinrichtungen (z.B.so: Kinos und Konzerthäuser)
  • geschlossene Räume von Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
  • Spielhallen und Spielbanken, Wettannahmestellen, Tierhäuser und andere Gebäude in Tierparks,
    zoologischen und botanischen Gärten, Indoor-Spielplätze sowie Saunen und Dampfbäder
  • Stadt und Naturführungen
  • Sportkurse, insbesondere in Fitness- und Sportschulen, Tanz- und Ballettschulen, Yoga und andere Präventionskurse sowie ärztlich verordneter Rehabilitationssport
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