Ärztekammer prüft Atteste und Maskenpflicht

Zehn mögliche Verstöße

Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt prüft aktuell in etwa zehn Fällen mögliche Verstöße im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Es handele sich dabei beispielsweise um die Prüfung des Vorwurfs, dass Ärzte möglicherweise Hygieneanforderungen missachtet haben könnten, indem in der Praxis nicht ausreichend auf Mund-Nasen-Schutz geachtet worden sei, teilte die Ärztekammer in Magdeburg auf Nachfrage mit. Zudem würden Atteste geprüft, die vom Tragen eines Mund- und Nasenschutzes entbinden.

«In den meisten Fällen ist eine Beratung auf Arzt- oder Patientenseite ausreichend», hieß es. Wenn die Beratung nicht ausreichend sein sollte, erfolge eine berufsrechtliche Prüfung durch die Rechtsabteilung. Bislang habe es aber keiner Sanktionierung in Form von berufsrechtlichen Maßnahmen durch den Vorstand der Ärztekammer bedurft. Auch zu einem Entzug der Approbation oder zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sei es nach dem Wissensstand der Ärztekammer bisher nicht gekommen.

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