Zum 1. April treten wieder einige Veränderungen in Kraft, so wird zum Beispiel telefonieren im Ausland billiger und wenn Ihr Ärger mit mangelhafter Ware oder Arbeitsleistungen hab, könnt Ihr Euch künftig an Schlichtungsstellen wenden.
Wir haben einige wichtige Änderungen für Euch zusammen getragen:
Die Roaming-Gebühren im EU-Ausland sinken weiter. Zum nationalen Tarif und MWSt. dürfen ab dem 30. April nur noch max. 5 ct./Minute für Gespräche, max. 1 ct./Minute für angenommene Anrufe, max. 2 ct./Minute für eine SMS und max. 5 ct./Minute für 1 MB beim Surfen erhoben werden. Mitte 2017 sollen die Roaming-Gebühren im EU-Ausland ganz wegfallen, wenn man nur zeitweise im Ausland verweilt.
Elektronische Zigaretten und Shishas dürfen künftig nur noch an Erwachsene verkauft werden. Jugendschutzgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz sind entsprechend angepasst worden. Das Verkaufsverbot gilt auch für den Versandhandel. Zudem dürfen Arbeitgeber weder Tabakwaren noch elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas an Jugendliche weitergeben. Ziel der Maßnahme ist es, junge Menschen besser vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen.
Gute Nachricht für Verbraucher: Verbraucher und Unternehmen können sich bei Streitigkeiten über mangelhafte Ware, schlechte Arbeit oder über Schadenersatz künftig an eine Schlichtungsstelle wenden. Dazu soll EU-weit ein Netz von Verbraucherschlichtungsstellen eingerichtet werden.
Wer seine Wohnung besser vor Einbrechern schützen will, kann dafür ab sofort zinsgünstige Kredite der KfW-Förderbank in Anspruch nehmen. Die KfW hat ihre Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz im Rahmen des Programms «Altersgerecht Umbauen» ausgeweitet. Kredite in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit können Eigentümer und Mieter beantragen. Gefördert werden zum Beispiel Nachrüstsysteme für Fenster, die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren sowie Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen oder Bewegungsmelder. Seit November gibt es bereits Zuschüsse der KfW, je nach Höhe der Investitionen zwischen 200 bis maximal 1.500 Euro.
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) erneuert ihr Programm "Energieeffizient Bauen". Zusätzlich wird die Stufe "Effizienzhaus 40 Plus" eingeführt. Diese gilt für Gebäude, die Energie erzeugen und speichern und so den verbleibenden, geringen Energiebedarf überwiegend selbst decken. Zudem verdoppelt die KfW den Förderhöchstbetrag für Bauherren von 50.000 auf 100.000 Euro. Die Förderung für das "KfW-Effizienzhaus-70" wird eingestellt.
Um bei einem Autounfall Verletzte schneller versorgen zu können, können Autofahrer ab April einen automatischen Unfallnotruf installieren. Dazu können die Wagen mit einem Stecker ausgerüstet werden, welcher bei einem Unfall über das Smartphone automatisch eine Notrufstelle kontaktiert. Gemeldet werden die aktuelle Position des Fahrzeugs und die letzte Fahrtrichtung. Erste Anbieter des Systems sind z.B. der Versicherer HUK-Coburg. Ab März 2018 ist die Installation des "E-Calls" europaweit für alle neuen Autos und leichten Nutzfahrzeuge Pflicht.