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Gesetzesänderungen

Änderungen ab Juni 2023

Kulturpass für 18-Jährige, NATO-Flugmanöver über Deutschland
Freitag, 26. Mai 2023

Im Bezug auf gesetzliche Neuerungen wird der erste Sommermonat des Jahres vergleichwsweise ruhig. Das sind die Änderungen für Juni im Überblick:

Kulturpass für 18-Jährige

Ab Mitte Juni führt die Bundesregierung einen Kulturpass für Jugendliche ein. Ob Tickets für Konzerte, Kino, Theater oder andere Einrichtungen - die 18-Jährigen haben mit dem Kulturpass die Möglichkeit, an Events teilzunehmen. 200 Euro stehen dabei jedem Besitzer eines solchen Passes für die nächsten zwei Jahre zur freien Verfügung.

NATO-Flugmanöver über Deutschland

Im Rahmen des NATO-Manövers "Air Defender 23" werden im Juni zahlreiche Kampfjets, Transport- und Tankflugzeuge im deutschen Luftraum unterwegs sein.

Die Mitgliedsstaaten der NATO testen, wie schnell Kampflugzeuge im Ernstfall einsatzbereit sein können. 

Da der Einsatz bereits lange geplant wurde, konnten sich viele Fluganbieter bereits auf das NATO-Manöver einstellen, kurzfristige Änderungen im Flugverkehr können jedoch auftreten. 

Neues Förderprogramm ersetzt Baukindergeld

Bis vergangenes Jahr hat der Staat Familien, die sich ein Eigenheim bauen oder kaufen wollten, mit dem "Baukindergeld" unterstützt. Im Juni wird dieses durch ein neues staatliches Förderprogramm beglöst, dem "Wohneigentum für Familien" (WEF). Für Familien mit geringen bis mittleren Einkommen eine günstige KfW-Förderung, gestaffelt nach dem Jahreseinkommen.

Corona-Warn-App im Ruhemodus

Über 48 Millionen Mal wurde die Corona-Warn-App in den vergangenen Jahren in Deutschland heruntergeladen und aktiviert. Nun wird die Anwendung in den Ruhemodus versetzt - weiterhin einzusehen bleiben die Impfzertifikate.

Windows-10-Version ohne Support

22H2 - vielen wird dieser Coden nichts sagen, es handelt sich dabei um eine Version von Windows 10. Am 13. Juni erhalten alle Versionen, die älter sind als 22H2, ein letztes Update. Wie Microsoft mitteilte, werde es danach keine weiteren Sicherheitsaktualisierungen für dieses Programm geben.

Neue Fahrgastrechte für Bahnreisende

Ab dem 7. Juni erhalten Bahnreisende neue Fahrgastrechte. Sollte ein Zug künftig mehr als eine Stunde Verspätung haben, erhalten Reisende 25 Prozent des Ticketpreises erstattet, bei mehr als zwei Stunden können sogar 50 Prozent zurückverlangt werden. Keine Entschädigung gibt es dagegen bei außergewöghnliche Umständen - z.B. Menschen auf den Gleisen oder extreme Witterungsbedingungen.