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Änderungen ab Februar 2023
Ende der Maskenpflicht im ÖPNV
Nach drei Jahren Pandemie geht die Zeit der Corona-Regeln dem Ende entgegen. Ab dem 2. Februar fällt in Fernzügen die Maskenpflicht, in vielen Bundesländern auch in den Bussen und Bahnen des ÖPNV. Mit Blick auf das Infektionsgeschehen sei ein klarer Rückgang zu verzeichnen, heißt es von der Bundesregierung. Die bundesweit geltende Pflicht zum Tragen einer Maske in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt hingegen bis zum 7. April bestehen.
Infektionsschutz am Arbeitsplatz
Auch die seit Oktober 2022 geltende Corona-Arbeitsschutzverordnung läuft am 2. Februar aus. Die Verordnung war zum Schutz von Arbeitnehmern vor einer Corona-Infektion am Arbeitsplatz in Kraft getreten und endet gut zwei Monate früher als geplant.
An ihre Stelle treten Empfehlungen des Bundesarbeitsministeriums, die Arbeitgeber zum Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten anwenden können.
Verbandskasten im Auto
Im ÖPNV fallen die Masken weg, im Auto kommen sie hinzu. Autofahrer müssen ab dem 1. Februar zwei verpackte OP-Masken im Verbandskasten mitführen. Diese Änderung bedeutet aber nicht zwingend ein Nachrüsten, denn ehe nicht ein neues Auto gekauft wird, ist der alte Verbandskasten ausreichend.
Energiesparlampen vor dem Aus
Seit mehr als 15 Jahren darf das giftige Schwermetall Quecksilber nicht mehr in Elektro- oder Elektronikgeräten verwendet werden. Ab dem 25. Februar dürfen dann auch Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel und Leuchtstofflampen in Ringform EU-weit nicht mehr produziert werden, da Quecksilber in ihnen steckt.
Restbestände darf man allerdings auch nach diesem Termin noch verkaufen.
Mehr Windenergie für Deutschland
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 den Strom aus erneuerbaren Energien zu verdoppeln. Dabei spielt die Windkraft eine wichtige Rolle. Das „Wind-an-Land-Gesetz“ soll den Ausbau der Windenergie in Deutschland deutlich schneller voranbringen. Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz im Juli verabschiedet. Es tritt am 1. Februar 2023 in Kraft.
Bleischrot-Verbot an Feuchtgebieten
Ab dem 16. Februar ist an und in Feuchtgebieten EU-weit das Jagen mit Bleischrot verboten. Jäger dürfen dann dort nur noch bleifreie Munition einsetzen. Dienen soll das Ganze unter anderem zum Schutz von Wasservögeln, die giftige Munitionsreste sonst beim Trinken oder Fressen anderer Tiere mit aufnehmen und dadurch verenden können.
Bier wird teurer
Verbraucher müssen mit steigenden Bierpreisen rechnen. Mehrere große Brauereien haben Preiserhöhungen angekündigt, etwa die Bitburger-Gruppe zum 1. Februar. Veltins erhöht die Preise bereits zum 29. Januar, Krombacher plant den Schritt zum 1. März. Die massiv gestiegenen Kosten infolge der Inflation mache eine solche Preisanpassung unumgänglich, sagte Angelika Thielen, Leiterin Unternehmenskommunikation itburger Braugruppe, der Deutschen Presse-Agentur.