Änderung des Wahlrechts

Die Abgeordneten des Magdeburger Landtags wollen eine Änderung des Wahlrechts für Behinderte auf den Weg bringen. Damit die Neuregelung schon zur Kommunalwahl Ende Mai in Kraft treten kann, ist am Dienstag eine Sondersitzung des Parlaments angesetzt. Es geht vor allem um geistig Behinderte und psychisch Kranke, die bislang nicht wählen dürfen. Betroffen sind laut Innenministerium rund 2.500 Menschen in Sachsen-Anhalt. Beschlossen werden soll die Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes in der regulären Landtagssitzung am Freitag.

Das Bundesverfassungsgericht hatte jüngst den Ausschluss von Menschen unter Vollbetreuung vom Wahlrecht für verfassungswidrig erklärt. Auch auf Bundesebene müssen deshalb Gesetze geändert werden. Sie greifen aber noch nicht zur Europawahl, die zeitgleich mit der Kommunalwahl in Sachsen-Anhalt am 26. Mai stattfindet.

Die Sondersitzung nutzen die Parlamentarier zudem, um weitere Punkte der langen Tagesordnung der regulären Landtagssitzung von Donnerstag und Freitag vorzuziehen. So steht etwa eine Regierungserklärung von Staatskanzleichef und Europaminister Rainer Robra auf dem Programm. Darin will der CDU-Politiker für die Teilnahme an der Europawahl werben und aufzeigen, welche Bedeutung die EU für Sachsen-Anhalt hat.

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