Im Internet tauchen immer wieder sogenannte "Fake-Shops" auf. Diese werben mit besonders niedrigen Preisen für hochwertige Waren. Der Käufer bezahlt per Vorkasse, geliefert wird gefälschte, mangelhafte oder gar keine Ware.
Das Thema Betrug im Onlinehandel beschäftigt sowohl Verbraucherschützer als auch Strafverfolgungsbehörden. Nur in den seltensten Fällen erkennt der Verbraucher die unseriösen Angebote vor der Bestellung. Läuft etwas schief, informieren sie sich über ihre Rechte und mögliche Maßnahmen. Doch dann ist meist das Geld verloren. "Um Internetbetrug einzudämmen, ist es entscheidend, Verbraucher rechtzeitig aufzuklären und dafür zu sensibilisieren, wie sie unseriöse Angebote identifizieren können", sagt Petra Kristandt, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Oft reicht bereits ein kurzer Blick ins Impressum und die AGB, die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Stellt man dort fest das wichtige Angaben wie die vollständige Adresse des Firmensitzes, schnelle Kontaktmöglichkeiten wie Mail-Adressen und Telefonnummern fehlen oder wird das Widerrufsrecht ausgeschlossen, ist der Shop unseriös.
Leider ist es aber nicht immer so einfach, denn oft sind "Fake-Shops" sehr professionell gemacht oder sehen der echten Internetseite bekannter Anbieter zum Verwechseln ähnlich. Erschwerend kommt für die Strafverfolgung hinzu, dass Internetkriminelle ihre Identität verschleiern und gemeinsam agieren.
"Die Täter nutzen die Möglichkeiten, die ihnen die Anonymität des Internets bietet. Oft teilen sie sich die Arbeit zur Gestaltung des Shops und Abwicklung der Finanzen auf", erklärt Thomas Ring, Vizepräsident des LKA. Aufgrund der Schnelllebigkeit des Internets ist ein schnelles behördliches Handeln unabdingbar, ist Ring überzeugt. "Nur eine konsequente und schnelle Rechtsverfolgung kann Online-Betrug langfristig eindämmen."