Das Landgericht Magdeburg hat am Montag, 14. Februar 2022die Klage einer Friseurin auf entgangenen Unternehmerlohn in der Corona-Pandemie abgewiesen. Die Inhaberin eines Friseursalons aus Biederitz im Jerichower Land musste während des Lockdowns pandemiebedingt ihren Laden schließen, wie Gerichtssprecher Christian Löffler erklärte. In dieser Zeit habe sie Überbrückungsgeld für Miete und andere Sachkosten in Höhe von rund 44000 Euro erhalten. Ihre Mitarbeiterinnen bezogen über die Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld. Die Friseurmeisterin monierte, dass sie selbst während dieser Zeit ohne Einkommen dastand. Als sogenannten Unternehmerlohn, der ihr in dieser Zeit entging, machte sie 9000 Euro geltend, die ihr das Land zahlen sollte, so der Sprecher.
Das Gericht wies die Klage ab, weil der Frau nach dem Infektionsschutzgesetz kein Ersatz für die entgangenen Einnahmen in Form eines Unternehmerlohns zustehe, sagte Löffler. Das Gericht habe nicht anders entscheiden können, weil es schlichtweg keine Rechtsgrundlage gebe. Allein der Gesetzgeber könne regeln, wem pandemiebedingt Geld zustehe. Eine solche Entscheidung falle nicht in die Zuständigkeit der Gerichte.
Die Friseurin muss die Gerichtskosten übernehmen. Gegen die Entscheidung des Landgerichts stehen ihr Rechtsmittel zur Verfügung. Die Klägerin und ihr Anwalt waren zur Urteilsverkündung nicht anwesend.