Sophie Helmstedt (l) und Anna Burkhardt aus Wernigerode genießen ihren Kaffee

Neue Corona-Verordnung

Diese Regionen machen sich noch lockerer

Wenige Tage vor der Landtagswahl hatte Sachsen-Anhalts Regierung ein neues Lockerungs-Paket geschnürt. Das gilt inzwischen in allen Kreisen und kreisfreien Städten. Überall liegt die Inzidenz stabil unter 35. (eine Übersicht findet ihr hier)

Und das bedeutet:

Kontakte und Feiern

Kontaktbeschränkungen: 1 Person+10 andere (Zahl derHaushalte egal)

Professionell organisierte Veranstaltungen mit 100 Personen im Innenbereich oder250 Personen im Freien sind erlaubt.

Trauerfeiern und Trauungen dürfen laut Gesundheitsministerin Grimme-Benne "imengenFreundes- und Familienkreis" stattfinden, dabei ist keine Personen-Obergrenze festgelegt.

Reisen + Handel

Busreisen und Stadtrundfahrten sollen wieder möglich sein. Etwa bei Urlaubsreisen mit dem Bus gilt eine Testpflicht, sowie eine FFP2-Masken-Pflicht. Eine Obergrenze an Teilnehmern der Fahrt gibt es nicht.

Ferienlager, Jugendherbergen und Kindererholungsstätten dürfen wieder ohne Modellprojekt öffnen.

Streichelgehege und Tierhäuser in Zoos dürfen wieder öffnen.

Im Einzelhandel gilt dann 1 Kunde = 10qm, Kontakte müssen nicht mehr nachverfolgt werden.

Sport

Keine Testpflicht mehr für Kinder und Trainer im Sportbereich, wenn der Sport außen stattfindet.

250 Personen dürfen innen und 500 außen an Sportveranstaltungen teilnehmen, Testpflicht bleibt.

In reinen Freibädern gilt keine Testpflicht mehr,jeder Besucher muss 20qm Platz bekommen.

Saunen dürfen öffnen.

Gastronomie

Testpflicht fällt in der Außengastronomie, für den Innenbereich gilt sie weiterhin, hier gibt es aktuell auch keine Perspektive.

Es gibt keine Sperrstunde mehr für die Gastronomie.

Die "50-Meter-Regel" fällt beim Imbiss, also kann der Döner auch wieder neben der Bude gegessen werden.

Kultur

Sämtliche Laien- und Berufsmusiker dürfen wieder - auf Abstand - proben.

Theater, Opern, Konzerte dürfen mit 250 Besuchern (Geimpfte+Genesene nicht eingerechnet) aufgeführt werden, solange Abstände möglich bleiben - Testpflicht gilt weiterhin.

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