Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt passt die Corona-Verordnung an. Ab Montag soll bei einer Inzidenz von über 35 nicht mehr automatisch großflächig die Testpflicht verschärft werden.
Das wissen wir über die neue Verordnung:
- Nach drei Tagen mit einer Inzidenz von über 35, gilt die 3G-Regel in vielen Bereichen, aber:
- Keine automatische Verschärftung der Testpflicht
- In jedem Einzelfall bewerten Landkreis und Gesundheitsministerium die Lage anhand von Faktoren, wie etwa stark lokalen Ausbrüchen, Impfquote, Auslastung der Intensivstation, dann werden die Maßnahmen entschieden.Landräte und Oberbürgermeister von Halle, Magdeburg und Dessau haben das letzte Wort
- Die geplante Veränderung der Eindämmungsverordnung schaffe einen Ermessensspielraum, der für die Verhältnismäßigkeit und somit die Gerichtsfestigkeit sorgen solle, betonte Ministerpräsident Haseloff. Die von Bund und Länder beschlossene 3G-Regel ab dem 23. August schreibt eine erweiterte Testpflicht beispielsweise in Fitnessstudios und der Gastronomie vor. Die Inzidenz als Kriterium zur Pandemiebekämpfung bleibe weiter bestehen, betonte Haseloff. Sie sei im Bundesgesetz verankert und könne nun von danebenstehenden Kriterien ergänzt werden.
Bußgeld für Schüler
Schon seit der letzten Änderungsverordnung gilt an Sachsen-Anhalts Schulen wieder die Präsenzpflicht an den Schulen. Wer sich nicht testen lassen möchte, bekommtkeinen Zugang zum Schulgelände und verletze damit die Schulpflicht. Das wird laut Schulgesetz mit einem Bußgeld geahndet.
Die konkreten Veränderungen der Verordnung befinden sich laut Staatskanzlei noch in der Abstimmungen und sollen in den kommenden Tagen vorgestellt werden.
- Die 10qm-Regel entfällt dort, wo 3G gilt. Heißt: etwa in Ausstellungen oder bei Konzerten muss nicht für jeden Zuschauer ein Platz von 10 Quadratmetern bereitgestellt werden, es können also mehr Besucher an den Veranstaltungen teilnehmen
- Beim Schulstart in Sachsen-Anhalt sollen die Schüler in den ersten zwei Wochen drei Mal wöchentlich getestet werden. Es gilt weiterhin: wer sich nicht testen lässt, darf nicht auf das Schulgelände und verletzt so die Schulpflicht.