Bund und Länder erwägen einen Drei-Stufen-Plan für die weitgehende Lockerung derCorona-Schutzmaßnahmen bis zum Frühlingsbeginn am 20. März. In einem zwischen Kanzleramt, Vorsitz und Co-Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) abgestimmten Vorschlag, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es, dass bis zum 20. März die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise zurückgenommen werden sollen. Danach sollen noch Basisschutzmaßnahmen wie das Tragen medizinischer Masken greifen.
Bei dem Beschlussvorschlag handelt es sich nach dpa-Informationen noch nicht um den konkreten Entwurf für das Beschlusspapier der Bund-Länder-Gespräche an diesem Mittwoch, sondern nur um eine Diskussionsgrundlage. Am Montag sollten zunächst die Chefs und Chefinnen der Staatskanzleien der Länder über die Vorlage beraten.
In einem ersten Schritt sollen laut Vorschlag private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene mit mehr Teilnehmern ermöglicht werden. Bisher gilt eine Obergrenze von 10 Personen. Vorgeschlagen werden jetzt 20 Personen, aber die letztendliche Zahl ist noch offen. Für Ungeimpfte sollen die Kontaktbeschränkungen dem Entwurf zufolge allerdings bis zum 19. März bestehen bleiben. Im Einzelhandel sollen die 2G-Regel fallen und der Zugang bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen möglich sein. Allerdings soll Maskenpflicht gelten.
In einem zweiten Schritt soll dem Vorschlag zufolge ab dem 4. März der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test (3G-Regel) ermöglicht werden. Auch Übernachtungsangebote sollen für diese Personengruppen mit tagesaktuellem Test möglich werden. Diskotheken und Clubs sollen für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder dritter Impfung (2G plus) geöffnet werden. Gelockert werden sollen auch die Beschränkungen der Zuschauerkapazitäten bei überregionalen Großveranstaltungen (inklusive Sport).
In einem dritten und letzten Schritt sollen ab dem 20. März alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen fallen - auch die verpflichtenden Homeoffice-Regelungen. Arbeitgeber sollen aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten können.
Die Lockerungsvorschläge nehmen Bezug auf die jüngste Stellungnahme des Expertenrats der Bundesregierung. Das Gremium hältCorona-Lockerungen in den kommenden Wochen unter bestimmten Bedingungen für möglich und geht davon aus, dass der Anstieg derCorona-Zahlen in den nächsten Wochen zu einem Ende kommen werde. Der Rat mahnte dabei ein besonnenes Vorgehen an. Ein zu frühes Öffnen berge die Gefahr eines erneuten Anstiegs der Krankheitslast.