Der Fall eines Informatikers, der an einem A9-Parkplatz überfallen, verschleppt und getötet worden ist, beschäftigt auch nach siebeneinhalb Jahren die Justiz. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat jetzt ein zweites Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau in dem Fall in Teilen aufgehoben. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, soll noch einmal geprüft werden, ob ein Mordmerkmal vorliegt. Verhandelt werden soll der Fall nun am Landgericht Magdeburg.
Die Tat vom 9. Januar 2012 geschah laut den Dessauer Richtern und auch Überzeugung der Karlsruher Kollegen so: Gemeinsam mit zwei schon rechtskräftig verurteilten Mittätern überwältigten die drei Angeklagten den zufällig als Opfer ausgesuchten 39 Jahre alten Münchner. Der hatte mit seinem Kleintransporter auf dem Parkplatz an der A9 angehalten. Die Gruppe verschleppte den Informatiker in ein Waldstück, nahm ihm mehrere Kreditkarten ab und zwang ihn zur Preisgabe der PIN. Die zwei rechtskräftig verurteilten Mittäter hoben damit in verschiedenen Bankfilialen Geld ab.
Dem Informatiker wurde zudem massiv Gewalt angetan. Laut BGH konnte die Strafkammer die Handlungen aber weder einem der Angeklagten zuordnen, noch die Motive des Gewaltausbruches darstellen. Nach dem Gewaltexzess fesselten die Angeklagten laut den Feststellungen des Gerichts ihr Opfer, legten es in den Transporter und flüchteten. Der 39-Jährige starb dort.
Der BGH hat beanstandet, dass sich das Landgericht nur unzureichend mit der Motivation der Angeklagten beim Zurücklassen des Opfers auseinandergesetzt hat. Insbesondere geht es den höchsten Richtern um das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht.
In einem ersten Urteil hatte das Landgericht Dessau-Roßlau die drei Angeklagten unter anderem wegen erpresserischen Menschenraubes und Raubes mit Todesfolge zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Der BGH erkannte Rechtsfehler. Im zweiten Prozess verurteilten die Dessauer Richter die Angeklagten auch wegen versuchten Totschlags, neben erpresserischem Menschenraub, Raub und gefährlicher Körperverletzung. Die Nebenklage ging in Revision, ihr Ziel ist eine Verurteilung wegen Mordes.