320 Euro plus Fahrverbot

Der Bundesrat hat am Freitag, den 22. September, neue Regelungen für den Straßenverkehr erlassen. Bisher mussten Rettungsgassen-Blockierer 20 Euro zahlen.

Zukünftig werden mindestens 200 Euro fällig. Nicht nur bei Rettungsgassen, sondern auch wenn "Einem Einsatzfahrzeug, das blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet" nicht sofort freie Bahn gemacht wird, gibt es eine Geldstrafe. 240 Euro kostet ab sofort das Behindern von Einsatzkräften.

Bei Gefährdung Anderer werden 280 Euro fällig. Entstehen bei der Behinderung der Rettungskräfte Sachschäden, kommen auf den Fahrer 320 Euro und ein zusätzliches einmonatiges Fahrerbot zu. Die Strafe wird damit auf ein ähnliches Niveau gehoben, wie beim Überfahren einer roten Ampel.

Spätestens seit dem schweren Busunglück auf der A9, bei der 18 Menschen ihr Leben verloren, wird eine bessere Durchsetzung von Rettungsgassen diskutiert. Große Einsatzfahrzeuge kamen damals nicht an die Unglücksstelle, da Autofahrer nicht genügend Platz auf der Straße gelassen hatten.

Wer künftig mit dem Handy am Steuer erwischt wird, zahlt nicht mehr 60 Euro, sondern 100 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg. Ist das Handy Ausläser für Sachbeschädigungen im Straßenverkehr werden 200 Euro fällig. Zudem gibt es zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Fahrradfahrer zahlen zukünftig 55 Euro, wenn sie beim Radeln ihr Handy in der Hand halten.

Weiterhin wurden die Strafen für Raser erhöht. Wer sich an illegalen Straßenrennen beteiligt, begeht keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat und muss mit bis zu zwei Jahren Haft rechnen. Kommen Menschen ums Leben sind auch bis zu zehn Jahre möglich.

Zu den Verkehrsmeldungen.

So sollte eine Rettungsgasse aussehen.
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