2,4 Millionen Euro für Jerichow.Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die Stadt mit einer Bedarfszuweisung in Höhe von 2.395.686 Euro aus dem Ausgleichsstock nach § 17 FAG, um Fehlbeträge aus den Jahren 2010 und 2012 auszugleichen, teilte Finanzminister André Schröder mit. Mit der Bewilligung dieser nicht rückzahlbaren Zuweisung sind Auflagen für die Stadt verbunden, beispielsweise die Verpflichtung zur konsequenten Haushaltskonsolidierung. Außerdem verpflichtet sich die Stadt, mit dem Geld ihren Liquiditätskredit und ihre Verbindlichkeiten zu senken.
Hintergrund:
§ 17 FAG – Ausgleichsstock: Für den Ausgleichsstock werden Mittel in Höhe von jährlich 40 Millionen Euro bereitgestellt. Aus dem Ausgleichsstock werden Bedarfszuweisungen und Liquiditätshilfen zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im Haushalt der Kommunen erbracht. Als Notlage gilt insbesondere der Fall, dass die Einnahmemöglichkeiten von Kommunen zur Erfüllung ihrer unabweisbaren Ausgabeverpflichtungen nicht ausreichen. Daneben dient er der Vermeidung besonderer Härten bei der Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes. Voraussetzung für die Unterstützung ist, dass die Kommune sich zum Sparen verpflichtet, um einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen.
Finanzausgleichsgesetz (FAG): Dieses Gesetz regelt die Ausstattung der Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise mit den für die Aufgabenwahrnehmung angemessenen finanziellen Mitteln sowie den zwischengemeindlichen Finanzausgleich. Ihnen werden nach Maßgabe dieses Gesetzes Finanzmittel in Ergänzung ihrer eigenen Einnahmen zur Erfüllung ihrer eigenen und der übertragenen Aufgaben zur Verfügung gestellt. Die Finanzausgleichsmasse beträgt für die Haushaltsjahre 2017 - 2021 jährlich gut 1,6 Milliarden Euro.