2022 erstmals Drohnenanflüge über Gefängnissen in Sachsen-Anhalt

Drei Fälle sind bekannt

In diesem Jahr sind erstmals Drohnenanflüge über Gefängnissen inSachsen-Anhaltfestgestellt worden. Bis Ende November habe es insgesamt drei derartige Vorkommnisse gegeben, teilte das Justizministerium auf Nachfrage mit. In den Vorjahren seien keine registriert worden. Andere Bundesländer registrieren solche An- und Überflüge schon länger. Befürchtet wird, dass mit Drohnen Drogen, Waffen, Mobiltelefone oder andere verbotene Gegenstände in die Gefängnisse gelangen könnten.

In allen Justizvollzugseinrichtungen seien Vorkehrungen mit Blick auf die bauliche Sicherheit getroffen worden. Zudem gebe es umfassende vollzugsorganisatorische Maßnahmen, um Übergaben verbotener Gegenstände an Gefangene - gegebenenfalls auch über den Luftweg - auszuschließen. So würden die Bereiche im Freien, die die Gefangenen nutzten, ständig überwacht. Darüber hinaus würden die Bereiche der Anstalt, in denen verbotene Gegenstände etwa durch Drohnen abgesetzt werden könnten, regelmäßig kontrolliert.

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