Am Montag geht’s los: Solo-Selbstständige in Leipzig können sich für einen einmaligen Zuschuss von bis zu 2.000 Euro bewerben. Das Geld ergänzt die Soforthilfe des Bundes, welche bis zu 9.000 Euro für laufende Sach- und Betriebskosten übernimmt, jedoch nicht den Ausfall von Unternehmerlohn auffängt.Ab um 9 sei der Link zur Antragstellung aktiv, heißt es von der Stadt. Es werdebei einem erwarteten Umsatzrückgang von mindestens 20 Prozent verglichen mit dem Vorjahresdurchschnitt ausbezahlt.Die Stadt Leipzig stellt für das Programm insgesamt 5 Millionen Euro zur Verfügung.
Verfahren
Antragsberechtigt sind Solo-Selbstständige im Haupterwerb und Einzelunternehmen ohne Angestellte, welche ihre Betriebsstätte und ihren Hauptwohnsitz in Leipzig haben. Antragsteller müssen plausibel darlegen, dass sie einen signifikanten Umsatzrückgang in 2020 (mindestens 20 Prozent), verglichen mit dem Vorjahresdurchschnitt, erwarten, den sie, trotz eigener Gegenmaßnahmen und Zuschüssen für Betriebsausgaben von Bund und Land, nicht auffangen können. Im Folgejahr wird geprüft, ob sich der Umsatzeinbruch bestätigt hat. Die Antragsteller müssen sich entscheiden; eine doppelte Förderung durch "Leipzig hilft Solo-Selbstständigen" und Arbeitslosengeld I oder II ist nicht möglich.
Ab Montag,18.05.2020, 9:00 Uhr, wird der Pfad zur Antragstellung veröffentlicht.