147.600 Euro für Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners

Die Hansestadt Gardelegen hat aus dem Ausgleichsstock des Landes eine Bedarfszuweisung (nicht rückzahlbar) in Höhe von 147.600 Euro bekommen. Dieses Geld soll helfen, die Aufwendungen in der Altmarkstadt auszugleichen, die wegen der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners zur Abwehr gesundheitlicher Gefahren für die Bevölkerung notwendig geworden waren. Nach dem entsprechenden Erlass des Ministeriums der Finanzen aus dem Juni 2018 können 90% der nachgewiesenen Kosten erstattet werden, wenn es sich um unabweisbare Maßnahmen zur Abwehr von Gesundheitsschäden handelt und der Eichenprozessionsspinner-Befall in bebauten Gebieten oder an stark frequentierten Straßen und Wegen aufgetreten ist. Gardelegen hat den nach dem Erlass maximal möglichen Betrag erhalten. Damit ist Gardelegen die zweite Kommune in Sachsen-Anhalt (nach der Verbandsgemeinde Seehausen in der Altmark), die so eine Hilfe bekommt. Seehausen hatte wegen gleicher unabweisbarer Aufwendungen im Dezember 2018 knapp 185.000 € erhalten. Die Kommunen haben noch bis Ende März Zeit, ihre Aufwendungen aus dem Jahr 2018 abzurechnen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Aufwendungen eine Bagatellgrenze von 5 Euro pro Einwohner übersteigen.
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