Do, 2. März 2023
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Für ein mutmaßliches Gefälligkeits-Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht muss eine Ärztin aus dem Landkreis Gifhorn 10.000 Euro Strafe zahlen. Einer ausgiebigen Untersuchung des Patienten bedurfte es nicht – die Ärztin war und ist selbst überzeugte Gegnerin der Maskenpflicht.
Dass das Attest ausgerechnet für die Abwesenheit bei einer Gerichtsvorladung herhalten sollte, wusste sie nicht. Die Juristen fragten genauer nach, die Ärztin landete vor dem Gifhorner Amtsgericht. Nach dem Urteil gab es Tumulte im Gerichtssaal.