Fr, 15. Januar 2021
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Eintausend Euro Bußgeld muss ein Betreiber einer kleinen Gartengaststätte in Weißenfels zahlen.
Wie der Burgendlandkreis mitteilt, hatte er trotz Verbot Speisen im Lokal angeboten und Gäste bewirtet.
Bei der Kontrolle des Ordnungsamts zeigte sich der Mann uneinsichtig. Der Landkreis habe nun ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Der Betreiber der Gaststätte "Zur Erholung" wollte nach eigenen Angaben den alten Leuten, die sich teilweise zu einem Kaffee bei ihm einfänden, nicht die Tür vor der Nase zuschlagen.
Ob sein Verhalten auch gewerberechtliche Folgen hat, werde das Gewerbeamt der Stadt Weißenfels entscheiden.