Rund 100 Millionen Euro aus dem KiTa-Qualitätsgesetz wird Sachsen-Anhalt in den Jahren 2023 und 2024 zur Verbesserung der Qualität und der Teilhabe in den Kinderbetreuungseinrichtungen des Landes investieren können.
Sachsen-Anhalt hat, wie die anderen Bundesländer auch, eine individuelle Vereinbarung mit dem Bund zur Umsetzung des Gesetzes unterzeichnet.
Sozialministerin Petra Grimm-Benne teilte mit: „Wir schaffen damit mehr Bildungsgerechtigkeit, investieren weiter in die pädagogische Arbeit in den Kitas und helfen den Einrichtungen bei der Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte.“
Profitieren werden die Tageseinrichtungen mit besonderen Bedarfen, bei denen zusätzliche Fachkräfte gefördert werden. Deren Anzahl wird von 137 auf 150 in 2024 erhöht werden.
Seit Anfang 2020 bezahlen Eltern, die mehr als ein Kind in Krippe, Kindergarten oder Hort haben, nur den Beitrag für das älteste Kind. Soweit sie mehrere Kinder im Hort haben, bezahlen sie die Hortbeiträge für diese Kinder. Diese Entlastung bezogen auf die Krippen- und Kindergarten-Beiträge wird weiterhin abgesichert.
Seit 2020 stellt das Land den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe die Jahrespersonalkosten für 137 pädagogische Fachkräfte zur Verfügung, um die KiTas mit besonderen Bedarfen zu stärken. Die Zahl soll in 2024 auf insgesamt 150 Stellen erhöht werden.
Es sollen mehr Menschen, die einen Realschulabschluss und bereits eine andere mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen haben, für den Quereinstieg in den Erzieherinnen- / Erzieherberuf gewonnen werden. Die notwendigen 600-stündigen Vorpraktika für Quereinsteiger und Quereinsteigerinnen werden im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes auch künftig vergütet.
Um mehr Auszubildende zu gewinnen, soll das Angebot einer praxisintegrierten und vergüteten Ausbildung fortgesetzt werden. Die Auszubildenden in der praxisintegrierten, vergüteten Ausbildung lernen frühzeitig die KiTa-Praxis kennen und können so früher in den Einrichtungen eingebunden werden. Die wichtige Arbeit der Praxisanleiterinnen und -anleiter wird ebenfalls vergütet, sodass die Einrichtungen entlastet werden und die Ausbildungsqualität gesteigert wird. Künftig sollen jährlich Zuschüsse für 200 vergütete Ausbildungsplätze und bis zu 200 Qualifizierungen für Praxisanleitende finanziert werden.
Zur Gewinnung des Fachkräftenachwuchses ist Schulgeldfreiheit von zentraler Bedeutung. Seit 2019 finanziert das Land die Schulgeldfreiheit für die Ausbildung in erzieherischen Berufen, indem es Berufsfachschulen und Fachschulen in freier Trägerschaft fördert, wenn und soweit diese kein Schulgeld erheben. „Wir werden nicht länger riskieren, dass das Schulgeld Interessierte davon abhält, in Sachsen-Anhalt einen dieser wichtigen Berufe zu wählen", sagt Ministerin Petra Grimm-Benne.
Seit dem 1. Januar 2020 gewährt das Land jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt mit Mitteln des Bundes im Rahmen des Gute-KiTa-Gesetzes Zuweisungen für die Ausweitung der vorhandenen pädagogischen Fachberatung um mindestens zwei Vollzeitstellen. Diese Beratung zielt auf eine weitere Qualitätsverbesserung der Kindertagesbetreuung. Die Maßnahme wird weiterhin zunächst bis zum Ende 2024 abgesichert.
Die Finanzierung der Sprach-KiTas in Sachsen-Anhalt wird künftig im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes sichergestellt. Die Sprach-KiTas, die bisher über das Bundesprogramm „Sprach-KiTas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ gefördert wurden, können somit ihre Arbeit nahtlos fortsetzen. Ziel ist es, die Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern weiter zu verbessern. Grimm-Benne betonte: „Sprachförderung in den KiTas legt den Grundstein für einen erfolgreichen Bildungsweg.“ Aus den Mitteln des KiTa-Qualitätsgesetzes können nunmehr die 209 Sprach-KiTas in Sachsen-Anhalt mit 236 halben Fachkraftstellen sowie Fachberatungsträger mit 20 halben Fachberatungsstellen weiter gefördert werden.