Krankenversicherung

Tipps für eine gute Gesundheitsabsicherung

Eine gute Gesundheitsabsicherung bedeutet im Ernstfall eine umfassende Gesundheitsversorgung im Krankheitsfall. Daher sollte frühzeitig überprüft werden, ob die aktuelle Versorgung noch ausreicht und die Kosten im Rahmen liegen.

Immer wieder kommt es in regelmäßigen Abständen zu einer Kostensteigerung privater Krankenversicherungen (PKV). Gleichzeitig sind auch Änderungen in den Leistungen nicht ausgeschlossen. War ein bestimmter gewählter Tarif für einen selbst Preis-Leitungsmäßig am günstigsten, kann sich dies einige Zeit später schon geändert haben. Dazu kommt, dass auch ein veränderter Bedarf in den abgedeckten Leistungen entstehen kann. Ändern sich diese, kann ein komplett anderer Tarif interessant für den Versicherten werden. Denn während der Basistarif in den privaten Versicherungen recht ähnlich und an die Leistungen der gesetzlichen Kassen angelehnt ist, unterscheiden sich die individuellen Wahltarife teils stark voneinander.

Der gezielte Tarifvergleich, der vom Verbraucherexperten empfohlen wird, kann daher sehr lohnend sein. Teilweise sind Unterschiede von bis zu mehreren hundert Euro drin, weswegen Experten zu regelmäßiger Überprüfung des eigenen Tarifs raten. Die freie Arzt- und Klinikwahl und einkommensunabhängige Beiträge sind dabei große Pluspunkte der PKV, die sie von der Gesetzlichen unterscheiden. Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang, dass eine private Krankenversicherung zum Ablauf des Kalenderjahres oder des Versicherungsjahres, in Abhängigkeit des Versicherungsbeginns, mit einer Frist von drei Monaten kündbar ist. Geregelt wird dies in § 178h, 1 VVG. So gilt die Kündigung allerdings nur vorbehaltlich einer vereinbarten Mindestversicherungsdauer.

Ebenso ist der Wechsel aus einer gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenkasse möglich. Hierbei muss jedoch Berücksichtigung finden, ob die Person einen Anspruch auf Mitgliedschaft in einer privaten Versicherung aufweist. Dies ist bereits der Fall, wenn das monatliche Bruttoeinkommen über 4.125 Euro liegt. Auf das Jahr hochgerechnet liegt das nötige Mindesteinkommen für ein Jahr bei 57.600 Euro. Einige Personengruppen können sich jedoch auch unabhängig ihres Einkommens privat versichern, dazu zählen insbesondere Studenten, Selbstständige, Freiberufler und Beamte. Der Vorteil beim Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse in eine private Krankenkasse ist die kürzere Kündigungsfrist von maximal zwei Monaten.

Die Vorteile einer privaten Versicherung liegen auf der Hand: Freie Arzt- und Klinikwahl, häufig eine schnellere Terminvergabe bei den Ärzten und in der Regel einen umfassenderen Leistungskatalog an erstattungsfähigen Behandlungen.

Im Gegensatz dazu muss jedoch, zumindest im Vergleich mit der gesetzlichen Krankenkasse, mit einem höheren Kostenbeitrag in den Arztpraxen gerechnet werden, denn die privaten Versicherungsgesellschaften erstatten den Ärzten den zwei- bis dreieinhalbfachen Honorarsatz der Gebührenordnung. Zwar werden die Kosten in der Regel erstattet, jedoch müssen diese zunächst vorgestreckt werden. In Einzelfällen kann dies zu starken finanziellen Belastungen führen.

Entscheidend für die meisten Versicherer sind jedoch die Versicherungsbeiträge. Diese können in einer privaten Krankenversicherung tatsächlich deutlich niedriger liegen. Denn der Beitrag der privaten Krankenversicherung ist nicht an das Einkommen gekoppelt.

Ausschlaggebend für die Berechnung des Beitragssatzes sind hier Alter, Beruf und Gesundheitszustand. Somit können vor allem jüngere Menschen ohne gesundheitliche Einschränkungen von günstigen Beiträgen profitieren.

Dennoch: Auch der Wechsel aus der privaten Krankenversicherung in eine andere PKV kann sich lohnen.

Zahnarzt
Viele Zusatzleistungen sind in privaten Versicherungen stärker vertreten.

Die Erhöhungen der Versicherungsbeiträge werden auch als Beitragsanpassungen bezeichnet. Diese kommen dann zustande, wenn es während der Vertragslaufzeit zu Abweichungen zwischen den tatsächlichen und den kalkulierten Kosten eines Tarifs kommt. In der Regel kommt die Beitragserhöhung jedoch erst dann zum Tragen, wenn die Differenz zwischen tatsächlichen und kalkulierten Kosten mehr als zehn Prozent beträgt.

Die Beitragsanpassung kann als Anlass genommen den Versicherungsvertrag ordentlich zu kündigen. In diesem speziellen Fall ist die Kündigungsfrist abhängig vom Datum der geplanten Kostenanpassung.

Nach §205 VVG Satz 4 ergibt sich, dass der Versicherungsnehmer innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung zu dem Zeitpunkt kündigen darf, zu dem die Erhöhung geplant ist. Zu beachten ist hier, dass sich der Wechsel nicht für jeden lohnt. Häufig profitieren nur Personen von einem Wechsel, die erst wenige Jahre privat versichert sind. Denn je länger Versicherungsschutz besteht, desto wahrscheinlicher wird es, dass zusätzliche Erkrankungsrisiken hinzukommen, die einen neuen Versicherungsabschluss teurer machen. Zudem werden pro Versichertem Altersrückstellungen angespart. Diese können jedoch nicht vollständig zum neuen Versicherungsgeber mitgenommen werden. Dadurch entstehen vor allem langjährig Versicherten höhere Beiträge bei der neuen Krankenversicherung.

Eine andere Alternative einer Beitragsanpassung zu entgehen ist der Tarifvergleich in der eigenen Versicherung. Denn auch hier ist ein Wechsel zwischen den Tarifen möglich. Eine Widerspruchsfrist von zwei Monaten muss auch für die einzelnen Tarife berücksichtigt werden. Allerdings ist ein Tarifwechsel auch noch nach der Erhöhung möglich. Hierbei sind dann abermals die drei Monate Kündigungsfrist zu berücksichtigen.

Der Vorteil bei diesem Vorgehen ist: Beim Wechsel innerhalb der eigenen PKV bleibt die Altersrückstellung voll erhalten. Es gibt jedoch auch einen Haken: Das Wechselrecht innerhalb der eigenen Versicherung gilt nicht für alle Tarife. Es muss sich um „gleichartige Tarife“ handeln, die in ihrem Leistungsumfang ähnlich sind. Andernfalls kann der Versicherer den Wechsel ablehnen.

Alternativ können jedoch Tarife auch gewechselt und die sonst üblichen Mehrleistungen ausgeschlossen werden. Sollen die Mehrleistungen auf jeden Fall enthalten bleiben, ist davon auszugehen, dass eine Gesundheitsprüfung für die bestehende Mehrheitsleistung abgelegt werden muss.

Ein weiterer Bonus bei Privatversicherungen: Bei nicht Inanspruchnahme von Leistungen werden bis zu sechs Monatsbeiträge pro Jahr erstattet. Zu beachten ist jedoch, dass es hier zu unterschieden bei den verschiedenen Versicherungsanbietern und den jeweils gewählten Tarifen kommen kann.

Ein ständiger Vergleich der angebotenen Tarife und Verträge ist daher vor allem für junge Menschen äußerst empfehlenswert.

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