Sozialwahl 2017

50 Millionen Beitragszahler und Rentenempfänger sind in diesem Jahr zur Sozialwahl aufgefordert. Die Wahlunterlagen sind inzwischen allen Wahlberechtigten zugeschickt worden und sollten bisEnde September wieder abgegeben werden. Versicherteder Barmer, die im September die Wahlunterlagen erhalten haben, müssen die ausgefüllten Wahlbriefe bis zum 4. Oktober abgeben.

Aber, was ist die Sozialwahl eigentlich?

Sie ist eine freie und geheime Briefwahl und findet alle 6 Jahre statt. Sie ist gelebte Demokratie in den Sozialversicherungen. Die Mitglieder der gesetzlichen Sozialversicherungen, Unfallversicherung und Rentenversicherung bestimmen damit ihre Interessenvertreter. Gemessen an ihren Wahlberechtigten ist die Sozialwahl nach Europa- und Bundestagswahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Alle Details dazu stehen im SGB IV.

Wer wird gewählt?

Die Sozialwahl ist eine Listenwahl, bei der die Versicherten zwischen verschiedenen Organisationen und Interessengruppen wählen können. Dahinter stecken selbstverständlich Menschen, die nach den Wahlen in den sogenannten Selbstverwaltungsgremien gegenüber den Kassenchefs und der Regierung die Interessen der Mitglieder vertreten. Versicherten- und Arbeitgeberseite haben jeweils denselben Stimmenanteil und stehen sich gleichberechtigt gegenüber.

Warum ist die Sozialwahl für uns wichtig?

Wahl bedeutet immer Mitbestimmung. Die gewählten Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter vertreten die Interessen der Versicherten, Rentner und Arbeitgeber gegenüber der Politik. Sie entscheiden z.B. mit wofür unsere Beiträge in den nächsten 6 Jahren verwendet werden. Dabei handelt es sich um 4 verschiedene Bereiche die beaufsichtigt werden: Finanzen, Rehabilitation, Personal und Organisation. Bei der Sozialwahl geht es also um Dinge, die jeden etwas angehen. Vor allem um die Themen Gesundheit und Rente. Je höher die Wahlbeteiligung, desto erfolgreicher die Interessenvertretung.

Alle detaillierten Infos hier

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