Sieg für Tierschützer

Es ist ein weiterer Sieg für Tierschützer: Das Verwaltungsgericht in Magdeburg hat das Tier-Haltungsverbot gegen den Schweinezüchter Adrianus Straathof bestätigt. Der Niederländer betreibt u.a. Anlagen in Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Sachsen.

Das Verbot hat Signalwirkung, weiß Norman Fleischer: Straathof ist einer von Europas größten Schweinezüchtern; seit Jahren werden die Haltungsbedingungen in seinen Ställen kritisiert. Tiere müssten im Engen und Dunklen leben. Außerdem mangele es an Hygiene und medizinischer Versorgung, sagen Veterinäre aus dem Jerichower Land. Sie verboten Straathof bundesweit den Umgang mit Tieren - das Verwaltungsgericht Magdeburg bestätigte das. Dagegen hat er jetzt Beschwerde eingelegt, das juristische Hin und Her geht also weiter.

Auch andere Betriebe müssen jetzt mit schärferen Kontrollen rechnen. In Großkayna im Saalekreis waren erst vor einigen Tagen über hundert Schweine aus einer Zuchtanlage abtransportiert worden. Auch hier waren die Zustände unhaltbar.

Inzwischen wird geprüft, ob das Tierhaltungsverbot auf das komplette Unternehmen des Niederländers, die GLAVA GmbH, ausgeweitet werden kann. Bisher darf nur Adrianus Straathof persönlich keine Tiere mehr halten. Damit könnte er aber andere als Geschäftsführer in seinen Zuchtanlagen in ganz Deutschland einsetzen und eine Schließung der Betriebe so umgehen.

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