Privatleute dürfen jetzt Landesflagge mit Wappen benutzen

Die Landesflagge mit dem markanten Wappen kann künftig von jedem Sachsen-Anhalter gehisst werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung wurde am Mittwoch vom Landtag beschlossen. Bislang war die sogenannte Landesdienstflagge mit dem preußischen schwarzen Adler, dem sächsischen Rautenkranz und dem anhaltischen Bären im Wappen den Behörden vorbehalten. Für alle anderen gab es eine Landesflagge ohne Wappen, die nur aus schwarz-gelben Streifen bestand. Wegen der Verwechslungsgefahr mit Baden-Württemberg sei von der Landesflagge keine identitätsstiftende Wirkung ausgegangen, argumentierte die Landesregierung. Künftig dürfen nun auch Unternehmen auf Messen, Sportvereine oder Privatleute auf ihren Grundstücken die Flagge mit Wappen nutzen. Die Version ohne Wappen gibt es künftig nicht mehr.
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