Neues Pauschalreiserecht

Ihr zählt schon die Tage bis zu Eurem langen Sommerurlaub? Bevor Ihr Euch aber in kurze Hosen und Sandalen schmeißt, ändert sich ab dem 1. Juli noch so einiges im Reiserecht.

Was Ihr dazu unbedingt wissen müsst, haben wir für Euch zusammengefasst:

  • Urlauber haben jetzt länger Zeit, Reisemängel anzuzeigen. Vorher lag die Frist nur bei einem Monat, ab Juli verlängert sie sich auf stolze zwei Jahre.
  • Um den Urlaub kostenfrei stornieren zu können, sind mit dem neuen Recht mindestens acht Prozent Preiserhöhung nötig – vorher waren es fünf Prozent.
  • Außerdem darf der Veranstalter den Preis bis 20 Tage vor Reisebeginn erhöhen. Das war vorher nur bis vier Monate vor Antritt der Reise möglich.
  • Auch eine Buchung einzelner Leistungen wird mit dem neuen Recht zur Pauschalreise, solange man diese zusammen bucht. So stehen dem Kunden sämtliche Rechte zu, der Vermittler der Reiseleistungen wird damit zu, Veranstalter und haftet selbst für Mängel. Das gilt beispielsweise, wenn man auf einem Onlineportal einen Flug bucht und danach ein Hotelzimmer auf derselben Seite reserviert.
  • Die sogenannte verbundene Reiseleistung gilt, wenn ein Urlauber kurz nacheinander mindestens zwei verschiedene Leistungen für dieselbe Reise bucht, etwa Flug und Unterkunft, wodurch getrennte Rechnungen entstehen. Wenn die Zahlungen direkt an ein Onlineportal oder ein Reisebüro gehen, muss dieser Vermittler gegen Insolvenz abgesichert sein. Das heißt für den Urlauber: Sein Geld ist geschützt.
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