Hund

Neues Hundegesetz

Von Franziska Höhnl, dpa

Sachsen-Anhalt hat sein Hundegesetz überarbeitet. Die Änderungen gelten ab 1. März. Dann dürfen beispielsweise vier Rassen nicht mehr gezüchtet und gehandelt werden. Experten kritisieren die Regelung als willkürlich - und haben eigene Vorschläge.

Warum gibt es die Gesetzesänderung?

Sachsen-Anhalt hat 2009 als letztes Bundesland ein Hundegesetz aufgelegt. Damit sollten Angriffe von Hunden minimiert und Schäden besser ausgeglichen werden. So können Hunde etwa nach Beißattacken als gefährlich eingestuft werden und müssen einen Wesenstest ablegen. Zudem gilt für diese Hunde eine Leinen- und Maulkorbpflicht, die nur auf Antrag aufgehoben wird. Diese Regelungen mussten überprüft werden. Aus Sicht der Landesregierung hat sich das Gesetz bewährt. Kleinere Änderungen seien aber angezeigt.

Was ändert sich jetzt?

Vier Rassen dürfen nicht mehr gezüchtet und gehandelt werden. Betroffen sind Pitbull- und American Staffordshire-Terrier sowie Staffordshire- und Bullterrier - und ihre Kreuzungen. Ein Verbot, sie zu halten, gibt es nicht. Laut Hunderegister gehörten zuletzt rund 1300 der mehr als 63 000 Tiere im Land zu diesen Rassen. Begründet wird die Liste mit einem Bundesgesetz aus 2001 und Regelungen anderer Bundesländer. Andere Restriktionen fallen weg. So gilt ein Hund nach einem Vorfall nicht mehr als gefährlich, wenn er sich verteidigt hat oder die Verletzungen geringfügig sind.

Was passiert bei Verstößen?

Wer die vier Rassen trotzdem züchtet oder handelt, muss mit Bußgeldern rechnen. Kann für einen als gefährlich eingestuften Hund kein bestandener Wesenstest nachgewiesen werden, folgt nach einer Frist ein Haltungsverbot - inklusive Bußgeld.

Wie viele Bissattacken gab es zuletzt?

Im vergangenen Jahr wurden 109 Fälle gezählt, wie aus der Statistik des Landesverwaltungsamts hervorgeht. Dabei waren 62 Mal Menschen und 50 Mal andere Tiere und Hunde betroffen. Am häufigsten biss der Deutsche Schäferhund zu, der allerdings auch sehr häufig gehalten wird. Mit Hunden von der Rasseliste wurden fünf Fälle registriert - einer davon gegen Menschen. Die Zahl aller Beißattacken ging damit nach 2013 (189) und 2014 (130) erneut zurück.

Wie wird die Änderung aufgenommen?

Vor allem das Zucht- und Handelsverbot wird kritisiert. Eine Rasseliste, die eine prinzipielle Gefährlichkeit unterstellt, sei schwierig, sagt etwa Josef Fassl von der Partei Tierschutzallianz. In Sachsen-Anhalt sei die Auswahl der Rassen besonders willkürlich. Obwohl es Erhebungen zu Bissen nach Hunderassen gebe, habe sich die Landesregierung an «der uralten Liste des Bundes» orientiert. Der Bullterrier, der laut Statistik kaum auffiel, stehe deshalb drauf. Der Schäferhund trotz vergleichsweise vieler Vorfälle nicht. «Das ist nicht plausibel.»

Bringt die Gesetzesänderung mehr Schutz vor Beißattacken?

Eher unwahrscheinlich. «Alle Studien von Experten kommen zu dem Ergebnis, dass die Ursache für solche Unfälle fast immer der Hundehalter ist», sagt Udo Kopernik vom Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH). Eine Rasseliste mit Beschränkungen bringe daher nicht mehr Schutz. «Dagegen ist die Verhältnismäßigkeit mit Blick auf den Aufwand für die Behörden schon eher fraglich», sagt Kopernik. Um die Ecke gebe es jedoch einen Effekt: Die Diskussionen um gefährliche Hunde habe bundesweit über die Jahre dazu geführt, dass Halter bewusster mit ihren Tieren umgingen. «Angebote von Hundeschulen und Hundesportvereinen werden deutlich mehr besucht.»

Welche Alternativen gäbe es?

Von Experten wird oft auf das Land Niedersachsen verwiesen. Das schaffte die Rasseliste ab - und führte einen Hundeführerschein für alle ein. Während Fassl von der Tierschutzallianz das für eine gute Lösung hält, ist VDH-Sprecher Kopernik auch davon nicht überzeugt. «Mir konnte noch niemand sagen, was passiert, wenn die Tiere oder die Halter den Test nicht bestehen», sagt Kopernik. «Wenn das heißt, dass alle bestehen sollen, hilft das auch nicht.» Aus seiner Sicht wäre eine verpflichtende Beratung vor dem Kauf sinnvoll. «Denn Probleme gibt es meist, wenn Menschen sich rein nach der Optik für Hunde entscheiden, die sie nicht handeln können.»

Interessante Links:

Staffordshire Bullterrier
Dürfen nicht mehr gezüchtet werden: Staffordshire Bullterrier, Foto: dpa-Michael Hanschke
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