Neues Hochwasser-Gesetz beschlossen

Die letzten Hochwasser haben gezeigt: auslaufendes Öl sorgt für noch größere Schäden als die Überschwemmungen allein, die Beseitigung ist teuer. Deshalb dürfen an der Elbe in Häusern künftig keine neuen Ölheizungen installiert werden. Wer bereits eine hat, ist verpflichtet, diese in den nächsten fünf Jahren hochwasserfest zu machen.

Im Gesetzentwurf heißt es folgendermaßen: „Die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten ist verboten.“

Das bedeutet, es gibt keine Maßeinheit oder festen Radius. Als Hausbesitzer wird man aber in der Regel in Kenntnis gesetzt, ob man in einem Überschwemmungsgebiet wohnt.

Ab Oktober gilt außerdem: Die Länder dürfen Grundstücksbesitzer notfalls enteignen, wenn sie auf dem Gelände zum Beispiel einen Deich bauen wollen.

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