Neue Regelung bei Kindergeld

Für Familien gibt es Entwarnung. Grundsätzlich werden die Familienkassen es nicht beanstanden, wenn die Steuer-Identifikationsnummern im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden.

Die in verschiedenen aktuellen Publikationen verbreitete Meldung, dass eine Kindergeldzahlung eingestellt wird, wenn bis zum 1.1.2016 keine Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer vorliegt, ist unzutreffend.

Ämter und Behörden informieren zudem auf verschiedenen Wegen betroffene Eltern über die Umstellung auf ID- Nummern beim Bezug von Kindergeld.

Für Fragen und persönliche Anliegen zum Kindergeld steht die kostenlose Service-Rufnummer der Familienkasse unter Tel.: 0800 4 5555 30 (gebührenpflichtig aus dem Ausland: +49 911 12031010)während der Servicezeiten von Montag bis Freitag zwischen 8 bis 18 Uhr zur Verfügung.

Hintergrund:

Wer ab Januar 2016 Kindergeld erhalten will, muss bei der Familienkasse in Zukunft auch die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes angeben. Die Steuer-ID der Eltern reicht nicht mehr aus.

Diese Regelung gilt nicht nur für Neugeborene - das Geburtsjahr ist unabhängig.

Seit 2008 bekommen Neugeborene automatisch eine Steuer-Identifikationsnummer zugewiesen. Die Familienkasse will mit dieser neuen Regelung doppelte Auszahlungen verhindern.

Experten raten, das Gespräch mit den Familienämtern und Beratungsstellen zu suchen und beizeiten die ID nachzureichen.

Wo finde ich die ID des Kindes?
00:0000:00
  • Wo finde ich die ID des Kindes?
  • Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig bin?
  • Macht die neue Regelung es komplizierter?
  • Muss ich jetzt so schnell wie möglich handeln?
Seite teilen

Das könnte Euch auch interessieren: