Reiner Haseloff

Landtagswahl in Sachsen-Anhalt

Nach der Landtagswahl ist im politischen Sachsen-Anhalt nichts mehr, wie es war. Die CDU hat mit knapp 30 Prozent die meisten Stimmen bekommen, für die bisherige Regierungskoalition mit der SPD reicht es aber nicht mehr.

Die AfD ist die große Gewinnerin. 24 Prozent holt die Partei aus dem Stand. Als Regierungspartner steht auch die Linke nicht zur Verfügung. Die Partei hatte ebenfalls Stimmen verloren. Da die FDP den Einzug in den Landtag knapp verpaßt hat, käme eine Zusammenarbeit von CDU, SPD und Grünen in Frage. Eine Entscheidung dazu liegt aber noch in weiter Ferne. Die Wahlbeteiligung war mit gut 60 Prozent deutlich höher, als bei früheren Landtagswahlen.

Vorläufiges amtliches Endergebnis

CDU: 29,8%
AfD: 24,2%
Die Linke: 16,3%
SPD: 10,6%
GRÜNE: 5,2%
FDP: 4,9%
Andere Parteien: 9,0%

Quelle: Vorläufiges amtliches Endergebnis Landtagswahl Sachsen-Anhalt

Baden-Würtemberg

Rheinland-Pfalz

GRÜNE: 30,3%
CDU: 27,0%
SPD: 12,7%
AfD: 15,1%
FDP: 8,3%
Die Linke: 2,9%
Andere Parteien: 3,7%
SPD: 36,2%
CDU: 31,8%
AfD: 12,6%
FDP: 6,2%
GRÜNE: 5,3%
Die Linke: 2,8%
Andere Parteien: 5,1%
Statistisches Landesamt Baden-WürtembergStatistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

Quelle: Forschungsgruppe Wahlen

radio SAW deckt auf:

radio SAW deckt auf vom 9.3.2016: Erst und Zweitstimme
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  • radio SAW deckt auf vom 9.3.2016: Erst und Zweitstimme
  • radio SAW deckt auf vom 10.3.2016: Krank am Wahltag
  • radio SAW deckt auf vom 11.3.2016: Verhalten in der Wahlkabine

Wer wird gewählt?

Der Landtag. Dem Landtag von Sachsen-Anhalt gehören mindestens 87 Abgeordnete an. Sie werden für fünf Jahre gewählt. Der Landtag wählt den Ministerpräsidenten.

Wem gegenüber sind die Abgeordneten verantwortlich?

Nach der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt sind alle Abgeordneten in ihren Entscheidungen als Vertreter des Volkes allein ihrem Gewissen unterworfen.

Welche Aufgaben hat der Landtag?

Er übt die gesetzgebende Gewalt aus. Er beschließt über den Landeshaushalt. Der Landtag kontrolliert auch die Landesregierung und die Landesverwaltung.

Wie wähle ich?

Jeder Wähler hat zwei Stimmen: eine für die Kandidatin oder den Kandidaten (Erststimme), sowie eine für die Partei (Zweitstimme). Die Erststimme ist die Direktstimme. Diese gebt der Kandidatin oder dem Kandidaten Eures Wahlkreises. Mit der Zweitstimme wählt Ihr die Partei, die Eurer Meinung nach Eure Interessen im Landtag am Besten vertritt. Die Kandidatin oder der Kandidat, der von Euch mit der Erststimme gewählt wird, kann der Partei Eurer Wahl angehören, muss es aber nicht. Deshalb gibt es die Zweitstimme. Mit ihr könnt Ihr die Sitzverteilung im Landtag beeinflussen. Ihr könnt also mit Eurer Wahlentscheidung etwas dafür tun, dass sowohl die Kandidatin oder der Kandidat Eurer Wahl als auch die Partei Eurer Wahl Eure Interessen im Landtag vertreten kann.

Wie setzt sich der Landtag zusammen?

Mit den Erststimmen werden 43 Kandidatinnen oder Kandidaten direkt in den Landtag gewählt. Die Kandidatin oder der Kandidat, die oder der in seinem Wahlkreis die meisten Stimmen auf sich vereinigen kann, zieht als direkt gewählte Abgeordnete oder direkt gewählter Abgeordneter in den Landtag ein. Mit den Zweitstimmen wird die endgültige Verteilung aller Landtagsmandate festgelegt. Dabei werden alle Parteien berücksichtigt, die mindestens 5 Prozent aller gültigen Zweitstimmen als Ergebnis erzielt haben.

Weshalb gibt es die Fünf-Prozent-Klausel?

Damit soll die Zersplitterung der politischen Kräfte verhindert und die Handlungsfähigkeit des Parlaments gesichert werden.

Wann wird gewählt?

Am 13. März 2016. Die Wahllokale sind von 8.00 - 18.00 Uhr geöffnet.

Wenn man am Wahltag verhindert ist - wie geht das mit der Briefwahl?

Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich der Antrag auf einen Wahlschein. Füllt diesen aus und sendet ihn an Eure Wahlbehörde. Ihr könnt den Wahlschein auch per Telegramm, Fernschreiben, Fax oder durch sonstige Übermittlung in elektronischer Form, z.B. per E-Mail, beantragen. Eine telefonische Antragstellung ist allerdings nicht möglich. Ihr könnt den Antrag auch mündlich bei Eurer Wahlbehörde vorbringen. Der Antrag muss bis spätestens zum zweiten Tag vor der Wahl erfolgen. Ihr erhaltet zur Briefwahl den entsprechenden Stimmzettel und Wahlbriefumschlag bei Eurer Wahlbehörde oder per Post. Werdet Ihr selber bei der Wahlbehörde vorstellig, könnt Ihr die Briefwahl an Ort und Stelle vollziehen. Dazu gibt es Wahlkabine und Wahlurne vor Ort.

So funktioniert die Briefwahl

Kreuzt die Kandidatin oder den Kandidaten und die Partei Eurer Wahl an. Dann legt den Stimmzettel in den blauen Stimmzettelumschlag und verschließi ihn. Auf Eurem Wahlschein findet Ihr eine vorgedruckte Versicherung an Eides statt. Diese unterschreibt unter Angabe von Ort und Datum persönlich. Legt den verschlossenen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen roten Wahlbriefumschlag. Schließt den roten Wahlbriefumschlag. Jetzt könnt Ihr Euren Wahlbrief zur Post bringen. Die Adresse ist bereits vorgedruckt. Der Wahlbrief ist entgeltfrei, es muss also keine Briefmarke aufgeklebt werden.

Wie kann man sich über Parteien und Kandidaten informieren?

Aktuelle Wahlprogramme sowie die Parteiprogramme können bei den Parteien abgefordert oder auf den Webseiten der Parteien eingesehen werden. Hilfreich sind auch die Presse (z.B. radio SAW), Infomaterialien der Parteien, Wurfsendungen, sowie Briefe der Kandidaten. Wenn man mit einem Kandidaten ungestört reden möchte, kann man diese zu den Sprechzeiten in ihren Bürgerbüros erreichen. Die Termine der Sprechzeiten sind in der Tagespresse oder auf den Homepages der Kandidaten im Internet zu finden. Vorteil eines solchen Gesprächs ist: Ihr könnt ihr oder ihm mal so richtig auf den Zahn fühlen. Und Ihr könnt ihr oder ihm mal erzählen, wo Euch wirklich der Schuh drückt.

Man kann seiner Kandidatin oder seinem Kandidaten auch einen Brief schreiben oder eine E-Mail senden, in dem das alles drin steht. Die Adressen sind im Telefonbuch, im Kandidatenbrief oder im Internet zu finden. Wenn man wirklich wissen will, wie die Stimmung ist, was los ist und wofür Kandidatin oder Kandidat stehen, geht zu den Wahlkampfveranstaltungen der Parteien in Eurer Nähe. Die Veranstaltungshinweise stehen auf Plakaten, Klebezetteln und in Postwurfsendungen.

Im Internet habt Ihr die Möglichkeit über den WAHL-O-MAT (www.wahl-o-mat.de/sachsen-anhalt) herauszufinden, wie stark die Parteipositionen mit Euch übereinstimmen. Darüber hinaus gibt die Landeswahlleiterin Auskunft über Themen wie Wahlablauf, die Zulassung von Parteien zur Wahl, zugelassene Kandidatinnen und Kandidaten und zugelassene Landeswahlvorschläge.

Die Adresse:

Landeswahlleiterin des Landes Sachsen-Anhalt
Halberstädter Straße 2, Platz des 17. Juni,
39112 Magdeburg

Internet: www.wahlen.sachsen-anhalt.de

Quelle: Landeswahlleiterin

Links:

www.triff-die-wahl.de
www.wahl-o-mat.de
www.statistik.sachsen-anhalt.de

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