Landeshilfen für Unwetteropfer

Auch die Unwetteropfer im Süden Sachsen-Anhalts bekommen Hilfe vom Land. Das hat das Kabinett entschieden.

Pro Person gibt esbis zu 500 Euro, pro Haushalt maximal 2.500 – bei Schäden in Höhe von 5.000 Euro.

Nach Starkregen hatten Schlammlawinen im Mai einige Orte verwüstet.Unter anderem in Bad Bibra im Burgenlandkreis hatte sich der Schlamm seinen Weg von den Feldern in den Ort gebahnt. Er stand in einigen Häusern einen halben Meter hoch. Alles, was im Schlamm stand, ist dahin – Teppiche, Möbel, elektrische Geräte – da war oft nichts mehr zu retten. Autos wurden mitgerissen. Die kleine Ortschaft Zingst im Saalekreis traf es gleich zwei Mal.

Anträge bei den Landkreisen stellen

Anlaufstellen für die Anträge auf finanzielle Hilfen sind die Landkreise. Der Burgenlandkreis hat bereits eine Email-Adresse geschaltet:hochwasser@blk.de

Dieselbe Unterstützung bekommen auch die Anwohner im Harz, die Ende Juli vom Hochwasser heimgesucht wurden. Anträge nimmt das Ordnungsamt des Landkreises Harz entgegen.

Soforthilfen für Hochwasseropfer in Niedersachsen

Opfer des Hochwassers Ende Juli im Südosten von Niedersachsen erhalten 50 Millionen Euro Soforthilfe. Der Landtag in Hannover gab die Summe am Mittwoch frei. Sie war erst in der vergangenen Woche verdoppelt worden. Antragsteller können sich von ihrem Landkreisen oder ihrer kreisfreien Stadt beraten lassen, sie bewilligen die Gelder auch. Das Antragsformular steht im Internet.

Die Soforthilfe soll akute Notlagen bei der Unterkunft oder der Wiederbeschaffung von Hausrat finanziell überbrücken. Bei einem Mindestschaden von 5000 Euro können Privathaushalte unbürokratische Hilfe erhalten, erläuterte das Ministerium. Pro Erwachsenem können 500 Euro beantragt werden, pro Kind 250 Euro, maximal 2500 Euro pro Haushalt.

In Kürze sollen auch durch das Hochwasser geschädigte Unternehmen schnelle Finanzhilfe bekommen. Zuständig für die Bewilligung ist die Niedersächsische Investitions- und Förderbank (NBank). Um Sachschäden von betroffenen Unternehmen zu kompensieren, stehen Landesmittel in Höhe von mindestens fünf Millionen Euro zur Verfügung.

Zum Antragsformular in Niedersachsen

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