Karneval und Jugendschutz

Bevor das närrische Treiben am Aschermittwoch sein Ende findet, steuert es mit Weiberfastnacht, Rosenmontag und Fastnacht auf die heiße Phase zu.

Die Veranstaltungen der Karnevalsvereine finden oft am Abend statt. Die Karnevalsvereine im Landkreis haben sich der Brauchtumspflege und der Jugendarbeit verschrieben und so wirken an den Veranstaltungen auch Kinder und Jugendliche künstlerisch mit. Damit stellt sich im Hinblick auf die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen die Frage nach Aufsicht und Ausgeh-Zeiten.

Ausnahmegenehmigung nach dem Jugendschutzgesetz notwendig

Das Ordnungsamt des Landkreises Harz weist darauf hin, dass Karnevalsvereine eine Ausnahmegenehmigung nach dem Jugendschutzgesetz beantragen müssen, sofern an ihren karnevalistischen Veranstaltungen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren im Rahmen der künstlerischen Betätigung (karnevalistische Tänze/Darbietungen) teilnehmen.

Zur Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen an öffentlichen Tanzveranstaltungen hat der Gesetzgeber geregelt, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ohne Begleitung der Eltern oder einer beauftragten Person der Aufenthalt an den Veranstaltungen nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden darf.

Die zuständige Behörde kann von dieser gesetzlichen Regelung Ausnahmen in Form der Ausnahmegenehmigung nach dem Jugendschutzgesetz erteilen. Die Ausnahmegenehmigung wird auf Antrag beim Ordnungsamt erteilt. Dafür ist ein formloser Antrag des Präsidenten des Karnevalsvereins mit einer Liste mit den Namen der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen und der Genehmigung der Eltern erforderlich. Der vollständige Antrag ist umgehend und vor dem Beginn der ersten Karnevalsveranstaltung im Ordnungsamt vorzulegen.

Die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren an Karnevalsveranstaltungen ohne die erforderliche Ausnahmegenehmigung nach dem Jugendschutzgesetz stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von fünfzigtausend Euro geahndet werden.

Kontakt

Für weitere Informationen und Fragen steht die zuständige Mitarbeiterin des Ordnungsamtes zur Verfügung:

Landkreis Harz
Ordnungsamt/Ordnungsrechtlicher Jugendschutz
Jutta Neubauer
Telefon: 03941 / 59 70 41 34

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