Granate zwischen Zuckerrüben

Eine gefährliche Entdeckung machten Mitarbeiter der Zuckerfabrik in Klein Wanzleben am frühen Mittwochmorgen. Mit den Rüben hatte ein LKW auch eine Granate aus dem Zweiten Weltkrieg angeliefert und abgekippt. Eine Zuordnung, mit welchem LKW die Granate angeliefert wurde, konnte nicht erfolgen. Eine Aussage, woher der zwei Kilogramm schwere Sprengkörperstammt, ist folglich nicht möglich.

Die Mitarbeiter der Fabrik verständigten die Polizei. Ein Experte rückte an, stellte fest, dass der Sprengkörper transportfähig ist und nahm ihn mit. In einer Anlage im Norden Sachsen-Anhalts wird er nun in einem speziellen Ofen vernichtet.

Immer wieder werden im Rahmen der Kartoffel- und Rübenernte Kampfmittel aus dem Zweiten Weltkrieg aus dem Boden befördert und oft erst in den verarbeitenden Betrieben entdeckt.

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst weißt darauf hin, dass beim Verdacht eines Kampfmittels sofort die Polizei verständigt werden muss. Ob es sich tatsächlich um ein Kampfmittel handelt, ist oft nur für Fachleute erkennbar. Kampfmittel zu berühren ist nicht nur verboten, sondern auch sehr gefährlich. Die Kampfmittel sind mehr als 70 Jahre den Umwelteinflüssen ausgesetzt gewesen. Diese Einflüsse haben keine Reduzierung der Gefährlichkeit bewirkt, das Gegenteil ist der Fall. Während die Sicherungseinrichtungen empfindlicher geworden sind, hat der vorhandene Sprengstoff nichts an seiner Brisanz verloren. Dies kann dazu führen, dass bereits geringste Veränderungen des Kampfmittels unbeabsichtigte Reaktionen auslösen. Schwerste gesundheitliche Schädigungen bis hin zu tödlichen Verletzungen sind die üblichen Folgen unsachgemäßen Umgangs.

Generell gilt: Bei Verdacht eines Kampfmittelfundes sofort die Polizei unter der Notrufnummer 110 verständigen. Von dort aus wird der Kampfmittelbeseitigungsdienst angefordert. Dieser steht an jedem Wochentag rund um die Uhr bereit, auf Fundmeldungen zu reagieren. Stellt sich bei der Begutachtung durch die Experten des Kampfmittelbeseitigungsdienstes übrigens heraus, dass es sich nicht um ein Kampfmittel handelt, entstehen dem Meldenden keine Kosten.

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