Erstmals Vogelgrippe im Altmarkkreis Salzwedel festgestellt

Einen weiteren Fall von Vogelgrippe im SAW-Land meldet erstmals der Altmarkkreis Salzwedel. Wissenschaftler haben das Virus H5/H7 bei einem zwischen Seeben und Rockenthin tot aufgefundenen Mäusebussard festgestellt. Der Landkreis hat um den Fundort einen Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. Der Sperrbezirk umfasst einen Radius von 1 km um den Fundort des Wildvogels in einem Waldstück bei Rockenthin, Ortsteil der Einheitsgemeinde Salzwedel. Das Beobachtungsgebiet umfasst einen Radius von 3 km (siehe Bild neben dem Artikel). Die Geflügel-Halter sind dort verpflichtet, neben ihrem Geflügel etwa auch Futter sowie Katzen und Hunde wegzusperren, damit das Virus nicht verschleppt wird. Die Geflügelpest tritt vor allem bei Wassergeflügel auf, kann jedoch auf alle Vogel- und Nutzgeflügelarten übertragen werden. Die Infektion erfolgt durch direkten Kontakt von Tier zu Tier, aber auch über Kot, Speichel und Blut der Tiere. Folgende Anweisungen hat der Landkreis erlassen: - Die Bürger werden um Einhaltung wichtiger Sicherheitsmaßnahmen gebeten - Sowohl im Sperrbezirk als auch im Beobachtungsgebiet ist alles gehaltene Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Altmarkkreises Salzwedel anzuzeigen, insofern dies nicht bereits erfolgt ist. In beiden Bereichen sind alle Verendungen bzw. Erkrankungen von gehaltenem Geflügel dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Altmarkkreises Salzwedel unverzüglich zu melden. Im Beobachtungsgebiet dürfen für die Dauer von 15 Tagen keine Vögel verbracht werden und für die Dauer von 30 Tagen keine Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden. - Ferner ist die Jagd auf Federwild innerhalb des Beobachtungsgebietes nur mit Genehmigung oder auf Anordnung der zuständigen Behörde erlaubt. - Gemäß § 32 Abs. 2 Nr. 4 des Tiergesundheitsgesetzes handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig der erlassenen tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zuwiderhandelt. Ordnungswidrigkeiten können mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 € geahndet werden. Weitere wichtige Hinweise: - Geflügelhalter im gesamten Altmarkkreis Salzwedel sind zudem angehalten, folgende Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, um eine Bestandsinfizierung zu vermeiden: · Futterstellen von im Freien gehaltenen Tieren, gelagertes Futter, Einstreu und sonstige in der Tierhaltung genutzte Gegenstände für Wildvögeln unzugänglich aufbewahren · gehaltene Tiere nicht mit Oberflächenwasser tränken bzw. mit natürlichen Gewässern in Kontakt kommen lassen · die Ställe nur mit sauberen Schuhen (Plastiküberzieher) betreten · bei Auftreten von Symptomen der Influenza sind diese durch weiterführende tierärztliche Untersuchungen auszuschließen Folgende Symptome können für eine Influenzaerkrankung beim Geflügel sprechen: · verminderte Futteraufnahme und allgemeine Apathie · Leistungseinbrüche bei Legehennen und Masthühnern · Auftreten von plötzlichen und zahlreichen Todesfällen Halter von Nutzgeflügel, deren Tierhaltung außerhalb des Beobachtungsgebietes liegt und noch nicht beim Altmarkkreis Salzwedel registriert ist, sollten dies unverzüglich nachholen. Die Registrierung erfolgt über das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Salzwedel, Karl-Marx-Str. 32, 29410 Salzwedel, vetamt@altmarkkreis-salzwedel.de, Tel. 03901 840-416. Alle Bürger werden weiterhin gebeten, den Fund eines toten Vogels umgehend dem Veterinäramt zu melden, ohne dabei das Tier zu berühren. Dabei sind vor allem Jagdausübungsberechtigte angehalten, vermehrt nach kranken und verendeten Vögeln Ausschau zu halten und den Kontakt zu Nutzgeflügel zu meiden, wenn sie kürzlich in Berührung mit Federwild gekommen sind. Für Fragen oder Meldungen von verendeten Vögeln können sich Bürger an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter der Rufnummer 03901 840-416 wenden. Nähere Einzelheiten zu den betroffenen Orten können den Allgemeinverfügungen unter www.altmarkkreis-salzwedel.de/ Unser Landkreis entnommen werden.
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